Re: Entfernungspauschale?
Ich wollte eine Entfernungspauschale in meine Lohnsteuer Karte
eintragen lassen,
Eine "Entfernungspauschale" gibt es noch nicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nciht abgeschlossen. Es gilt immernoch die Kilometerpauschale, die je Fahrzeugart differiert.
der Beamte hat aber mit der begründung das
sich wie in meinem Fall einfache Wegstrecke 21km nicht rechnen
,abgewiesen ich sollte doch bis zum ende nächsten Jahres
warten und dies beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück fordern
Ist dies so richtig????
Du mußt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dazu füllst Du den entsprechenden amtlichen Vordruck aus und reichst ihn beim FA ein. Dann muß der Antrag bearbeitet werden und die Ablehnung der Eintragung des Freibetrages hat schriftlich zu erfolgen.
Ein freibetrag kann nur eingetragen werden, wenn Aufwendungen nachgewiesen werden, die DM 1.200 übersteigen. Dabei sind die Werbungskosten um DM 2.000 (WK-PB) zu kürzen.
Mit welcher Art Fahrzeug fährst Du denn?
Bei einem PKW müßtest Du mind. an 218 Tagen zur arbeit fahren, um auf mind. DM 3.201 zu kommen (21 x 0,70 x 218 = 3204,60)
Mit einem Motorrad oder Motorroller schaffst Du es nicht, da Du hier an mind. 462 ( 21 x 0,33 x 462 = 3.201,66) Tagen zur Arbeit müßtest und das Jahr 2001 nur 365 Tage hat, die noch nicht mal alle Arbeitstage sind :-)))
LG
C.h.