Hallo miteinander,
ich hätte da zwei Fragen dazu, wie Sachbezüge (wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung eine Wohnung) durch den Arbeitgeber zum Bruttolohn angerechnet werden. Ich habe bisher nur gefunden, dass diese Leistungen einkommenssteuerpflichtig bzw. einkommenssteuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Ich kenne jetzt die klassische Rechenweise:
Bruttolohn – Steuern (LS, Soli, KS) – Sozialabgaben (KV, RV, ALV, Pfl.) = Nettolohn
Bruttolohn + Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung = Gesamtlohnkosten
Frage 1:
Aber wie wird dies genau gerechnet, wenn Sachbezüge hinzukommen? (Netto, Brutto, Gesamtlohnkosten). Wird nur dem Arbeitnehmer weiteres abgezogen (was genau) oder muss auch der Arbeitgeber einen weiteren Beitrag leisten, (was genau, wirkt es sich positiv auf die Rente aus)?
Frage2:
Muss die Sachleistung Miete steuerlich immer mit den regionalen Mietwerten angesetzt werden, oder gibt es da Ausnahmen?
Annahme: Ein Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitnehmer (in der Landwirtschaft) bei Einstellung eine Dienstwohnung am Arbeitsplatz zu beziehen, da er ja voll für den Betrieb verantwortlich ist und immer da sein muss, wenn etwas ist. Das Einkommen des Arbeitnehmers ist branchenspezifisch niedrig und die regionalen Mieten sind ballungsraumbedingt exorbitant hoch. Dem würde ja dann nichts mehr vom Gehalt übrig bleiben, oder?
vielen Dank für eine Antwort
viele Grüße
Thomas