Wie werden eigentlich Sachbezüge genau verrechnet?

Hallo miteinander,

ich hätte da zwei Fragen dazu, wie Sachbezüge (wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung eine Wohnung) durch den Arbeitgeber zum Bruttolohn angerechnet werden. Ich habe bisher nur gefunden, dass diese Leistungen einkommenssteuerpflichtig bzw. einkommenssteuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Ich kenne jetzt die klassische Rechenweise:

Bruttolohn – Steuern (LS, Soli, KS) – Sozialabgaben (KV, RV, ALV, Pfl.) = Nettolohn

Bruttolohn + Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung = Gesamtlohnkosten

Frage 1:
Aber wie wird dies genau gerechnet, wenn Sachbezüge hinzukommen? (Netto, Brutto, Gesamtlohnkosten). Wird nur dem Arbeitnehmer weiteres abgezogen (was genau) oder muss auch der Arbeitgeber einen weiteren Beitrag leisten, (was genau, wirkt es sich positiv auf die Rente aus)?

Frage2:
Muss die Sachleistung Miete steuerlich immer mit den regionalen Mietwerten angesetzt werden, oder gibt es da Ausnahmen?
Annahme: Ein Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitnehmer (in der Landwirtschaft) bei Einstellung eine Dienstwohnung am Arbeitsplatz zu beziehen, da er ja voll für den Betrieb verantwortlich ist und immer da sein muss, wenn etwas ist. Das Einkommen des Arbeitnehmers ist branchenspezifisch niedrig und die regionalen Mieten sind ballungsraumbedingt exorbitant hoch. Dem würde ja dann nichts mehr vom Gehalt übrig bleiben, oder?

vielen Dank für eine Antwort
viele Grüße
Thomas

Servus,

Aber wie wird dies genau gerechnet, wenn Sachbezüge
hinzukommen? (Netto, Brutto, Gesamtlohnkosten).

Der Wert der Sachbezüge (bewertet zum Verkehrswert oder niedriger, je nach Art der Bezüge) wird dem (Steuer- und SV-)Brutto zugerechnet und vom Netto vor Auszahlung in genau gleicher Höhe wieder abgezogen.

Die Gesamtlohnkosten erhöhen sich also um den Betrag Arbeitgeberanteil zur SV, KV, PV, UV plus tatsächliche Kosten des Sachbezuges (dürften in der Regel weniger ausmachen als der Verkehrswert oder der steuerpflichtige Wert).

Das Netto (in überwiesenem Geld) wird für den Arbeitnehmer dabei weniger im Vergleich zum gleichen Gehalt ohne Sachbezüge obendrauf, weil er Steuer und Versicherungsbeiträge auf die Sachbezüge zahlt, aber diese nicht in Geld, sondern in Natura kriegt.

Ob die ganze Geschichte für AN oder AG oder beide interessant ist, hängt also von sehr vielen Dingen ab. Etwa davon, ob der AG einen PKW (oder ein Mittagessen oder sowas) für seinen AN zu viel besseren Konditionen kriegen kann, als der AN das könnte.

Frage2:
Muss die Sachleistung Miete steuerlich immer mit den
regionalen Mietwerten angesetzt werden, oder gibt es da
Ausnahmen?

Verschiedene Möglichkeiten:

Miete im Rahmen einer (steuerlich wirksamen) „doppelten Haushaltsführung“ = kein Sachbezug, sondern Werbungskostenerstattung - Steuer- und SV-frei.

Miete für die Unterkunft des Arbeitnehmers:

Vgl. § 2 Abs. 3,4 Sachbezugsverordnung:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3385.pdf

In der Landwirtschaft helfen bei der „vorsichtigen“ Bewertung:

(1) Unterkunft vs. Wohnung
(2) Abschlag für die Lage einer Wohnung, die bei luf Betrieben auch im Ballungsraum nicht immer erste Sahne sein wird (z.B. Huhn und Schwein mit den entsprechenden Dünsten?).

Wenn eine möglichst niedrige Bewertung angestrebt wird, täte ich mir überlegen, wie man mit einer Unterkunft (statt vollwertiger Wohnung), d.h. nur einfache Kochgelegenheit, eventuell Badmitbenutzung, auskommen kann, ohne den Arbeitnehmer zu sehr einzuschränken. Da gibts schon Möglichkeiten.

Schöne Grüße

MM

dankeschön

Dankeschön, die Antwort beantwortet alle Fragen zu dieser Situation.

Gruß
Thomas