Krankenfahrten steuerlich absetzbar ?

Moin Moin,

angenommen, eine Person wird am Knie operiert, ist danach eine Zeitlang krankgeschrieben und wird dann vom Lebensgefährten 4 Wochen lang zur Arbeit gefahren und abends wieder abgeholt, da sie nur mühsam an Gehstützen hoppeln kann und somit die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen kann.

Wer könnte die Krankenfahrten absetzen ? Die operierte Person selbst, da mit ihrem KFZ gefahren wurde ? Oder der Lebensgefährte ?
Sind alle Fahrten absetzbar ( auch Leerfahrten Arbeitsstelle/Haus und nach 8 Stunden dann wieder Haus/Arbeitsstelle?
Kann auch die Fahrt in’s Krankenhaus, wo die OP durchgeführt wird, sowie Besuche dort, Abholung etc abgesetzt werden ?
Auch tägliche Fahrten zur Reha ?

Vielen Dank im voraus !
LG
Manu

Ich würde das als verneint ansehen, angesetzt werden kann nur die Entfernungspauschale.

Siehe
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_304/…

Lohnsteuerrichtlinien R 9.10 Abs. 3 (auf Seite 58)

Eine solche Behinderung liegt hier aber nicht vor sondern nur eine kurzfristige Gehschwäche.

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1989/XX890925.HTM

Hallo Oerdiz, danke für die antwort…
Habe jetzt bei Google Folgendes gefunden :

quote
Krankenfahrten sind absetzbar
Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat unlängst entschieden, daß Fahrtkosten, die dadurch entstehen, daß ein Angehöriger zum Arzt oder ins Krankenhaus zur medizinischen Behandlung gefahren werden muß, mit 52 Pfennig pro gefahrenem Kilometer steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies gilt nach Auffassung der Richter auch dann, wenn es sich um Leerfahrten, d.h. Rückfahrten ohne Kranken, handelt.
Finanzgericht Brandenburg; Az.: 2 K 175/97 E
unquote

könnte man sich darauf berufen ?