Wenn man bei der einkommensteuererklärung seine gezahlte kapitalertragssteuer steuerlich geltend machen will; was muss man als nachweis dem Finanzamt vorlegen: Jahressteuerbescheinigung oder Jahresbescheinigung??
mfg roberto
Wenn man bei der einkommensteuererklärung seine gezahlte kapitalertragssteuer steuerlich geltend machen will; was muss man als nachweis dem Finanzamt vorlegen: Jahressteuerbescheinigung oder Jahresbescheinigung??
mfg roberto
Zur geltendmachung der Kapitalertragsteuer ist immer die Jahressteuerbescheinigung notwendig.
Jörg