Es liegt aber deinerseits ein Logikfehler vor, was das Thema
Umsatzsteuer betrifft.
-> Den Gedankensprung bekomme ich nicht hin. Wer zahlt
was??? Ein Flugschüler zahlt doch an die Flugschule für die
Flugstunden einen Preis X! In dieser Zahlung X ist
Umsatzsteuer enthalten (Steuerbarkeit und Steuerpflicht
vorausgesetzt). Diese Umsatzsteuer, die die Flugschule vom
Flugschüler „kassiert“ hat, führt die Flugschule an das FA ab
(oder bildlich gesprochen: nimmt es ein, lagert es, gibt es
weiter). Wo ist das Problem - wo zahlt die Flugschule
Umsatzsteuer, die sie nicht vorher eingenommen hat???
Hallo auskas,
hmmm, manchmal dauert’s bei mir ein bisschen bis es ganz durchsickert
)
Was meiner Frage zu Grunde lag war quasi, wie ich erst jetzt an anderer Stelle gelesen habe, eine „Privateinlage“ in das Unternehmen.
Keine Zweifel, dass Du die Sache richtig beschrieben hast.
ABER: wenn ich nicht völlig daneben liege läuft es doch so, dass ich effektiv nur den DIFFERENZBETRAG zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer abführen muss.
Beispiel:
Kauf eines fabrikneues Flugzeug 80.000 EUR + 19 % (15200 EUR) = 95.200 EUR
Verkauf 1000 Flugstunden á 130 EUR = 130.000 EUR + 19 % (24.700 EUR) = 154.700 EUR
effektiv abzuführen: 24.700 EUR (Umsatzsteuer) – 15.200 EUR (Vorsteuer) = 9.500 EUR für Vater Staat.
und jetzt das Bespiel für den Kauf von Privat (meinetwegen weil der Flieger mal 150.000 gekostet hat, besser ausgestattet ist oder …):
Einkauf 95.200 EUR + 0 % = 95.200 EUR
Verkauf von Flugstunden wie oben
effektiv abzuführen: 24.700 EUR (Umsatzsteuer) – 0 EUR (Vorsteuer) = 24.700 EUR ans Finanzamt! (also in diesem Beispiel gerade mal mehr als das Doppelte UND das Finanzamt hat ja seinerseits bereits bei dem Kauf des Fliegers durch den Privatmann die Umsatzsteuer (abzüglich der Vorsteuer des Verkäufers/Herstellers) kassiert.
Das scheint mir jetzt mal nur für das Finanzamt ein gutes Geschäft gewesen zu sein – und darin lag für mich gedanklich die „Ungerechtigkeit“.
ungerecht scheint mir hier auch nichts, wenn man denn
akzeptiert, dass ein Staat zur Einnahmenerzielung eine Steuer
erheben muss.
Ja, unter diesem Gesichtspunkt gebe ich Dir völlig Recht!
Bestünde jetzt allerdings die (von mir erhoffte) Möglichkeit, auch bei einem Kauf von Privat eine „fiktive Vorsteuer“ (= 19 % vom Kaufpreis) in Ansatz bringen zu können, wäre (für die Flugschule) alles wieder im Lot. Schließlich scheffelt die Flugschule ja durch Ihren Umsatz auch wieder Umsatzsteuer ins Staatssäckel! In welcher Form dieses „in Ansatz“ bringen geschehen könnte, ob als tatsächlich erstattungsfähige Vorsteuer oder lediglich von einer wirklich abzuführenden Umsatzsteuer abziehbar, möchte ich jetzt nicht zum Thema machen. Das Finanzamt denkt jedenfalls offensichtlich völlig anders.
Einziges Trostpflaster wie ich lesen konnte: würde das Flugzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder aus dem Unternehmen „entnommen“, könnte es anschließend, ohne anfallende Umsatzsteuer, auch wieder privat verkauft werden.
http://www.meine-faelle.de/index.php?title=Materiali…
-> welche „fiktive Vorsteuer“??? Was soll das sein? Eine
fiktive Vorsteuer ist wohl auch per Wortbegriff keine.
Außerdem: Wenn er keine zahlt, kann er auch keine
zurückerhalten.
Es wird auch nichts „doppelt kassiert“
Es bleibt dabei: Ein Unternehmen trägt niemals
die Umsatzsteuer, sondern nur der Endverbraucher.
Immer noch 100%ig überzeugt? 
Gruß Uli