Umsatzsteuer beim Kauf von Privat

Komische Frage?

Ein Gewerbetreibender kauft von Privat eine gebrauchte (nicht von diesem selbst hergestellte!) Maschine, mit welcher er ein Produkt herstellt, das er weiterverkauft oder eine Dienstleistung damit erbringt.

Für seinen Umsatz hat er die Umsatzsteuer abzuführen. Gibt es nun im Gegenzug auch eine Möglichkeit eine „fiktive Vorsteuer“ für die von Privat gekaufte Maschine abzuziehen? Eigentlich wäre es doch ungerecht wenn dies nicht möglich wäre, denn irgendwann wurde doch auch für die gebrauchte Maschine vom Vorbesitzer beim Kauf die Umsatzsteuer bezahlt und der Fiskus würde ein Mal „zu Unrecht“ kassieren?

Grüße Uli

Hallo.

Allgemein: Umsatzsteuer ist für Unternehmen IMMER erfolgsneutral - für Endverbraucher, also Privatleute natürlich nicht, denn die Endverbraucher sollen die Steuer ja tragen. Vereinfacht: Von Unternehmen bezahlte Umsatzsteuer (auch Vorsteuer) erhält das Unternehmen vom Finanzamt zurück. Eingenommene Umsatzsteuer muss es an das FA abführen. Zur „Vereinfachung“ ermittelt das Unternehmen die Zahllast (Umsatzsteuer > Vorsteuer) oder den Vorsteuerüberhang (Umsatzsteuer [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus Uli,

Gibt es
nun im Gegenzug auch eine Möglichkeit eine „fiktive Vorsteuer“
für die von Privat gekaufte Maschine abzuziehen?

Nein. Vorsteuer kann nur abgezogen werden, wenn sie ganz auf echt auf einer Rechnung ausgewiesen ist, und wenn die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält.

Eigentlich
wäre es doch ungerecht wenn dies nicht möglich wäre, denn
irgendwann wurde doch auch für die gebrauchte Maschine vom
Vorbesitzer beim Kauf die Umsatzsteuer bezahlt und der Fiskus
würde ein Mal „zu Unrecht“ kassieren?

Stimmt. Ich finds auch ungerecht, wenn mein Drucker kaputt ist und ich einen neuen kaufen muss, obwohl ich doch für den alten schon mal bezahlt habe. - Außerdem würde es mich wundern, wenn der „Privatmann“ bei der Entnahme der Maschine aus seinem damals noch existierenden Unternehmen diese Entnahme richtig der USt unterworfen hätte.

Schöne Grüße

MM

Stimmt. Ich finds auch ungerecht, wenn mein Drucker kaputt ist
und ich einen neuen kaufen muss, obwohl ich doch für den alten
schon mal bezahlt habe. - Außerdem würde es mich wundern, wenn
der „Privatmann“ bei der Entnahme der Maschine aus seinem
damals noch existierenden Unternehmen diese Entnahme richtig
der USt unterworfen hätte.

Herzlichen Dank für Eure Antworten!
Schade, dass meine Vermutung Ihre Bestätigung gefunden hat.

@Martin
Den kleinen Seitenhieb mit dem Drucker habe ich zur Kenntnis genommen :smile: Er trifft die Sache jedoch nicht im Kern.

Zur Verdeutlichung noch ein Beispiel:
Ein Privatmann verkauft aus Gesundheitsgründen sein Flugzeug. Das Flugzeug war nie Bestandteil eines Unternehmens sondern wurde auch privat gekauft.
Eine Flugschule hätte Interesse am Kauf der Maschine.
Für den, auf dieser Maschine absolvierten, Flugunterricht zahlt die Flugschule künftig brav die anfallende Umsatzsteuer – hat jedoch im Gegenzug offenbar keine Möglichkeit, eine „fiktive Vorsteuer“ in Abzug zu bringen. Dies ist der Punkt, den ich mit „ungerecht / 2 x Kassieren“ gemeint hatte.

Gruß Uli

Hallo Uli. Den Seitenhieb hat Martin sich hart erarbeitet :wink:

Es liegt aber deinerseits ein Logikfehler vor, was das Thema Umsatzsteuer betrifft.

@Martin
Den kleinen Seitenhieb mit dem Drucker habe ich zur Kenntnis
genommen :smile: Er trifft die Sache jedoch nicht im Kern.

Zur Verdeutlichung noch ein Beispiel:
Ein Privatmann verkauft aus Gesundheitsgründen sein Flugzeug.

-> aus welchen Gründen auch immer er es verkauft. Jedenfalls vereinnahmt er als Endverbraucher beim Verkauf keine Umsatzsteuer und muss daher auch keine ans FA abführen.

Das Flugzeug war nie Bestandteil eines Unternehmens sondern
wurde auch privat gekauft.

-> schön, deswegen konnte er beim Kauf auch keine Vorsteuer beim FA geltend machen.

Eine Flugschule hätte Interesse am Kauf der Maschine.

-> Interesse führt nicht zur Umsatzsteuerveranlagung, sondern nur ein Kauf/Verkauf/Dienstleistung.

Für den, auf dieser Maschine absolvierten, Flugunterricht
zahlt die Flugschule künftig brav die anfallende Umsatzsteuer

-> Den Gedankensprung bekomme ich nicht hin. Wer zahlt was??? Ein Flugschüler zahlt doch an die Flugschule für die Flugstunden einen Preis X! In dieser Zahlung X ist Umsatzsteuer enthalten (Steuerbarkeit und Steuerpflicht vorausgesetzt). Diese Umsatzsteuer, die die Flugschule vom Flugschüler „kassiert“ hat, führt die Flugschule an das FA ab (oder bildlich gesprochen: nimmt es ein, lagert es, gibt es weiter). Wo ist das Problem - wo zahlt die Flugschule Umsatzsteuer, die sie nicht vorher eingenommen hat???

– hat jedoch im Gegenzug offenbar keine Möglichkeit,
eine „fiktive Vorsteuer“ in Abzug zu bringen. Dies ist der
Punkt, den ich mit „ungerecht / 2 x Kassieren“ gemeint hatte.

-> welche „fiktive Vorsteuer“??? Was soll das sein? Eine fiktive Vorsteuer ist wohl auch per Wortbegriff keine. Außerdem: Wenn er keine zahlt, kann er auch keine zurückerhalten. Es wird auch nichts „doppelt kassiert“ und ungerecht scheint mir hier auch nichts, wenn man denn akzeptiert, dass ein Staat zur Einnahmenerzielung eine Steuer erheben muss. Es bleibt dabei: Ein Unternehmen trägt niemals die Umsatzsteuer, sondern nur der Endverbraucher.

Gruß Uli

Gruß.
auskas

und hier mal zum Nachlesen:

http://www.fm.mv-regierung.de/pages/steuer_recht_ums…

Es liegt aber deinerseits ein Logikfehler vor, was das Thema
Umsatzsteuer betrifft.

-> Den Gedankensprung bekomme ich nicht hin. Wer zahlt
was??? Ein Flugschüler zahlt doch an die Flugschule für die
Flugstunden einen Preis X! In dieser Zahlung X ist
Umsatzsteuer enthalten (Steuerbarkeit und Steuerpflicht
vorausgesetzt). Diese Umsatzsteuer, die die Flugschule vom
Flugschüler „kassiert“ hat, führt die Flugschule an das FA ab
(oder bildlich gesprochen: nimmt es ein, lagert es, gibt es
weiter). Wo ist das Problem - wo zahlt die Flugschule
Umsatzsteuer, die sie nicht vorher eingenommen hat???

Hallo auskas,

hmmm, manchmal dauert’s bei mir ein bisschen bis es ganz durchsickert :smile:)

Was meiner Frage zu Grunde lag war quasi, wie ich erst jetzt an anderer Stelle gelesen habe, eine „Privateinlage“ in das Unternehmen.

Keine Zweifel, dass Du die Sache richtig beschrieben hast.
ABER: wenn ich nicht völlig daneben liege läuft es doch so, dass ich effektiv nur den DIFFERENZBETRAG zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer abführen muss.
Beispiel:
Kauf eines fabrikneues Flugzeug 80.000 EUR + 19 % (15200 EUR) = 95.200 EUR
Verkauf 1000 Flugstunden á 130 EUR = 130.000 EUR + 19 % (24.700 EUR) = 154.700 EUR
effektiv abzuführen: 24.700 EUR (Umsatzsteuer) – 15.200 EUR (Vorsteuer) = 9.500 EUR für Vater Staat.
und jetzt das Bespiel für den Kauf von Privat (meinetwegen weil der Flieger mal 150.000 gekostet hat, besser ausgestattet ist oder …):
Einkauf 95.200 EUR + 0 % = 95.200 EUR
Verkauf von Flugstunden wie oben
effektiv abzuführen: 24.700 EUR (Umsatzsteuer) – 0 EUR (Vorsteuer) = 24.700 EUR ans Finanzamt! (also in diesem Beispiel gerade mal mehr als das Doppelte UND das Finanzamt hat ja seinerseits bereits bei dem Kauf des Fliegers durch den Privatmann die Umsatzsteuer (abzüglich der Vorsteuer des Verkäufers/Herstellers) kassiert.
Das scheint mir jetzt mal nur für das Finanzamt ein gutes Geschäft gewesen zu sein – und darin lag für mich gedanklich die „Ungerechtigkeit“.

ungerecht scheint mir hier auch nichts, wenn man denn
akzeptiert, dass ein Staat zur Einnahmenerzielung eine Steuer
erheben muss.

Ja, unter diesem Gesichtspunkt gebe ich Dir völlig Recht!

Bestünde jetzt allerdings die (von mir erhoffte) Möglichkeit, auch bei einem Kauf von Privat eine „fiktive Vorsteuer“ (= 19 % vom Kaufpreis) in Ansatz bringen zu können, wäre (für die Flugschule) alles wieder im Lot. Schließlich scheffelt die Flugschule ja durch Ihren Umsatz auch wieder Umsatzsteuer ins Staatssäckel! In welcher Form dieses „in Ansatz“ bringen geschehen könnte, ob als tatsächlich erstattungsfähige Vorsteuer oder lediglich von einer wirklich abzuführenden Umsatzsteuer abziehbar, möchte ich jetzt nicht zum Thema machen. Das Finanzamt denkt jedenfalls offensichtlich völlig anders.

Einziges Trostpflaster wie ich lesen konnte: würde das Flugzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder aus dem Unternehmen „entnommen“, könnte es anschließend, ohne anfallende Umsatzsteuer, auch wieder privat verkauft werden.

http://www.meine-faelle.de/index.php?title=Materiali…

-> welche „fiktive Vorsteuer“??? Was soll das sein? Eine
fiktive Vorsteuer ist wohl auch per Wortbegriff keine.
Außerdem: Wenn er keine zahlt, kann er auch keine
zurückerhalten.
Es wird auch nichts „doppelt kassiert“
Es bleibt dabei: Ein Unternehmen trägt niemals
die Umsatzsteuer, sondern nur der Endverbraucher.

Immer noch 100%ig überzeugt? :wink:

Gruß Uli