Zweitwohnung & km-pauschale

Nehmen wir einmal an, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz weit entfernt von der Familie annehmen musste, konnte, durfte. Zu diesem Zweck erhält er vom Arbeitnehmer eine „Betriebswohnung“ welche selbstverständlich über das Gehalt mit versteuert wird.

Der Arbeitnehmer fährt jedes Wochenende zurück zur Familie (200 km, privater PKW). Eine Übersiedlung der Familie (2 Kinder) ist nicht sinnvoll, da das Arbeitsverhältnis auf 2 Jahre befristet ist.

Bei der Lohnsteuererklärung 2006 stellt sich jetzt die Frage welche Kosten der Arbeitnehmer absetzen kann. Darf er die wöchentlichen Heimfahrten berechnen, und zwar die gesamte Strecke? Hat er Anspruch auf eine Verpflegungspauschale, immerhin sind die Kosten dafür ja vorhanden?

Ich freue mich auf Ihre konstruktiven Beiträge.

Hallo

Bei der Lohnsteuererklärung 2006 stellt sich jetzt die Frage
welche Kosten der Arbeitnehmer absetzen kann. Darf er die
wöchentlichen Heimfahrten berechnen, und zwar die gesamte
Strecke? Hat er Anspruch auf eine Verpflegungspauschale,
immerhin sind die Kosten dafür ja vorhanden?

Der Arbeitnehmer A kann bei vorliegen einer DHH wöchentliche Heimfahrten (einfach Fahrt) absetzen.
Verpflegungspauschale gibt es für drei Monate.

Erhält A einen Geldwerten Vorteil durch seinen Arbeitgeber, der durch die DHH veranlasst ist (z.B Überlassung der Wohnung) kann er diesen (nach Abzug des Freibetrages) steuerlich geltend machen.

Gruss
Börsenfan1968

Ich freue mich auf Ihre konstruktiven Beiträge.

Hallo

Bei der Lohnsteuererklärung 2006 stellt sich jetzt die Frage
welche Kosten der Arbeitnehmer absetzen kann. Darf er die
wöchentlichen Heimfahrten berechnen, und zwar die gesamte
Strecke? Hat er Anspruch auf eine Verpflegungspauschale,
immerhin sind die Kosten dafür ja vorhanden?

Der Arbeitnehmer A kann bei vorliegen einer DHH wöchentliche
Heimfahrten (einfach Fahrt) absetzen.
Verpflegungspauschale gibt es für drei Monate.

Erhält A einen Geldwerten Vorteil durch seinen Arbeitgeber,
der durch die DHH veranlasst ist (z.B Überlassung der
Wohnung) kann er diesen (nach Abzug des Freibetrages)
steuerlich geltend machen.

Gruss
Börsenfan1968

Hallo Börsenfan,

vielen Dank für die Unterstützung in dieser Frage. Aber lassen Sie mich mein Unwissen noch einmal vertiefen.

Der Arbeitnehmer hat durch den AG eine Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen. Hierfür wurde dem AN ein Betrag X zum Brutto-Gehalt addiert wodurch sich die Steuerlast erhöhte. Ist dieser Betrag jetzt steuerlich anrechenbar?

Hallo Ludwig,

Hallo Börsenfan,

vielen Dank für die Unterstützung in dieser Frage. Aber lassen
Sie mich mein Unwissen noch einmal vertiefen.

Der Arbeitnehmer hat durch den AG eine Wohnung zur Verfügung
gestellt bekommen. Hierfür wurde dem AN ein Betrag X zum
Brutto-Gehalt addiert wodurch sich die Steuerlast erhöhte. Ist
dieser Betrag jetzt steuerlich anrechenbar?

Der AN kann den Betrag steuerlich absetzen im Rahmen der DHH.
Beispiel:
monatlicher Geldwerter Vorteil 200 EUR
(wird zum brutto der AN vom AG addiert und versteuert)
ergibt im Jahr 2400 EUR
abzüglich des Freibetrages §8 Absatz 3 EStG -1.080,00 EUR

ergibt 1320 Euro.

Er kann 1320 Euro absetzen und nicht die gesamten 2400 EURO.
Der Freibetrag von 1080 EURO (§8 Absatz 3 EStG) bewirkt ja, das dieser Betrag nicht die Steuerlast erhöht.

Zur bessern Darstellung sollte der AN für das FA dies gesondert auf einem Blatt erläutern und berechnen.

Gruss
Börsenfan1968