Hallo,
wenn jemand in einem Minijob 400 Euro verdient, was muß der AG zusätzlich an St.+Vers. Zahlen?
Gruß Steffi
Hallo,
wenn jemand in einem Minijob 400 Euro verdient, was muß der AG zusätzlich an St.+Vers. Zahlen?
Gruß Steffi
Zusatzfrage
wenn die Finger nicht schneller währen als der Kopf…
mir kam mal zu Ohren, daß es auch eine Arbeitsmöglichkeit mit 800 Euro geben soll. Gibt es die? und wenn ja sind die AG Abgaben dann so wie bei 400 Euro-Job?
Gruß Steffi
wenn jemand in einem Minijob 400 Euro verdient, was muß der AG
zusätzlich an St.+Vers. Zahlen?
Wenn derjenige gesetzlich krankenversichert ist 30 %, ist er privat krankenversichert, weil er z.B. beihilfberechtigter Ehepartner ist, dann etwas weniger.
mir kam mal zu Ohren, daß es auch eine Arbeitsmöglichkeit mit 800 Euro geben soll.
Bis 800 € ist der sog. Midi-Job.
Abgaben dann so wie bei 400 Euro-Job?
Nein, das wird anders gehandhabt, Einzelheiten hab ich aber nicht parat.
Schon seltsam, da werden große Reformen durchgeführt und plötzlich gibt´s so seltsame Begriffe wie Mini-Job und Midi-Job, obwohl das nicht so im Gesetz steht.
Also erstmal zum Minijob = geringfügige Beschäftigung:
Krankenversicherung 13 % (nicht z. B. bei privat versicherten)
Rentenversicherung 15 %
Pauschsteuer 2 % (wenn der Arbeitnehmer keine LSt-Karte vorlegt)
Dann kommt der Midi-Job = Beschäftigung in der Gleitzone:
Der Arbeitgeber zahlt ganz normal seine Sozialversicherungsbeiträge, also die Hälfte.
Der Arbeitnehmer zahlt je nach Gehalt (EUR 400,01 bis EUR 800,00) steigende Beiträge, die aufgrund einer sehr komplizierten Formel ermittelt werden, die ich hier nicht wiedergeben kann.
Grüße
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