Steuern des Einzelunternehmers

Hallo zusammen,

Als Einzelunternehmer lebt man doch vom Gewinn??
Welche und wieviel Steuern(Sozialabgaben)muß man bezahlen???
Sind das auch 40-45% bei Steuerklasse 1 wie beim Angestellten???

MFG

Servus,

Aus welchem Land bzw. aus welcher Zeit hast Du diese Zahlen?

Genau wie als Angestellter muss man auch als Gewerbetreibender ganz ordentlich verdienen, um den Grenzsteuersatz (zusätzliche Steuer/zusätzliches Einkommen) von 42% zu erreichen (zu versteuerndes Einkommen = 55.000 €). Der Durchschnittsteuersatz (Steuer/Einkommen) liegt dann in der Gegend von 30%.

45% ESt gibts schon seit Jahren nicht mehr. Ich hab Anfang der 1990er Jahre noch bei Kapitalgesellschaften Eigenkapital mit 56% KSt-Belastung erklärt - aber es wäre seltsam, deswegen heute noch von diesem Steuersatz auszugehen. Ein selbständiger Unternehmer, der mit einem Durchschnittsteuersatz von 45% kalkuliert, wird kaum einmal den Eingangsteuersatz von 15% erreichen, weil seine Preise viel zu teuer für den Markt sein werden.

Es gibt haufenweise Gründer, die ein paar Jahre lang überhaupt keine ESt bezahlen, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Das ist je nach Höhe der Sonderausgaben bei einem Gewinn von 9-10.000 € so.

Und genau wie beim Angestellten vom Steuerbrutto wird vom Gewinn noch allerhand abgezogen, bevor man beim zu versteuernden Einkommen landet: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Der einzige Unterschied ist, dass das „Steuerbrutto“ des Angestellten den Einnahmen des Gewerbetreibenden entspricht, die Werbungskosten des Angestellten entsprechen den Aufwendungen bzw. Betriebsausgaben des Gewerbetreibenden.

Sozialversicherungspflicht gibts für selbständige Unternehmer in D in der Regel nicht, einzelne sind rentenversicherungspflichtig, einzelne können sich freiwillig unter bestimmten Bedingungen in der Arbeitslosenversicherung (weiß nicht, wie das Ding heute heißt) versichern und Leistungsansprüche erwerben. Hängt von der Situation und vom Gegenstand des Unternehmens ab.

Schöne Grüße

MM

45% ESt gibts schon seit Jahren nicht mehr

Echt?

Da gucken Sie doch mal in § 32a EStG i. d. F. n. Steueränderungsgesetz 2007

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Dankeschön -… das ist allerdings ein bissel oberhalb meines Lebenshorizontes…- die Diskussionen über die „Reichensteuer“ hab ich so schnell wieder vergessen, dass mir das Schmankerl ganz entgangen ist.

Wobei man jetzt noch das Einkommen bestimmen kann, bei dem sich die abgezogenen 15.414 € nur noch so wenig auswirken, dass ganzzahlige 45% als Durchschnittsbelastung rauskommen, und dann die Anzahl der Steuerpflichtigen schätzen, bei denen dieses Einkommen ansteht.

Schöne Grüße

MM