km Geld Pauschale
Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Feb 2008
Lallo an alle Wissenden,
beid er Lohnsteuererklärung für das Jahr 2007, eines Angestellten, soll die fahrt zum Büro mit angegeben werden. Dazu habe ich 2 Fragen:
1. Gibt man die volle Strecke an, also Hin- und Rückfahrt, oder nur die einfache Strecke?
2. Ich habe gehört, man soll etwas wie z.B. "unter Vorbehalt" mit einfügen, um später u.U. nach die Pauschale vom 1. bis zum 21. km zurück zu bekommen (falls sich da etwas im Gesetz ändern sollte).
Wo wird dieses "unter Vorbehalt" eingetragen - wird es überhaupt eingetragen? Auch habe ich etwas wie "Einspruch" einlegen, sobald man den Bescheid bekommt. Was stimmt denn nun. Wie ist die korrekte Vorgehensweise um später u.U. die restlichen 1-21 km Pauschale nachträglich zu bekommen?
"Einfach warten, es wir automatisch kommen" - glaub ich in Deutschland nicht.
Wer kann die Fragen beantworten?
liebe Grüße
Jasmin
