km Geld Pauschale

Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Feb 2008

Lallo an alle Wissenden,

beid er Lohnsteuererklärung für das Jahr 2007, eines Angestellten, soll die fahrt zum Büro mit angegeben werden. Dazu habe ich 2 Fragen:

1. Gibt man die volle Strecke an, also Hin- und Rückfahrt, oder nur die einfache Strecke?

2. Ich habe gehört, man soll etwas wie z.B. "unter Vorbehalt" mit einfügen, um später u.U. nach die Pauschale vom 1. bis zum 21. km zurück zu bekommen (falls sich da etwas im Gesetz ändern sollte).
Wo wird dieses "unter Vorbehalt" eingetragen - wird es überhaupt eingetragen? Auch habe ich etwas wie "Einspruch" einlegen, sobald man den Bescheid bekommt. Was stimmt denn nun. Wie ist die korrekte Vorgehensweise um später u.U. die restlichen 1-21 km Pauschale nachträglich zu bekommen?
"Einfach warten, es wir automatisch kommen" - glaub ich in Deutschland nicht.

Wer kann die Fragen beantworten?

liebe Grüße
Jasmin

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 41 Minuten 0 hilfreich
    Re: km Geld Pauschale

    Hallo, 1. Gibt man die volle Strecke an, also Hin- und Rückfahrt,
    oder nur die einfache Strecke?
    Steht ganz eindeutig über der entsprechenden Spalte "einfache Entfernung" 2. Ich habe gehört, man soll etwas wie z.B. "unter Vorbehalt"
    mit einfügen, um später u.U. nach die Pauschale vom 1. bis zum
    21. km zurück zu bekommen (falls sich da etwas im Gesetz
    ändern sollte).
    Wo wird dieses "unter Vorbehalt" eingetragen - wird es
    überhaupt eingetragen? Auch habe ich etwas wie "Einspruch"
    einlegen, sobald man den Bescheid bekommt. Was stimmt denn
    nun. Wie ist die korrekte Vorgehensweise um später u.U. die
    restlichen 1-21 km Pauschale nachträglich zu bekommen?
    "Einfach warten, es wir automatisch kommen" - glaub ich in
    Deutschland nicht.
    Die Bescheide werden imo diesbezüglich unter Vorbehalt ausgestellt werden, dann braucht der Steuerzahler nichts zu unternehmen, er wird in der Tat automatisch korrigiert werden, wenn alles unter Dach und Fach ist und eine Entsprechende Anweisung an die Finanzämter ergeht. Also, sobald der Bescheid da ist, schauen was zu dem Thema draufsteht.

    Cu Rene

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: km Geld Pauschale

      Hallo, 1. Gibt man die volle Strecke an, also Hin- und Rückfahrt,
      oder nur die einfache Strecke?
      Steht ganz eindeutig über der entsprechenden Spalte "einfache
      Entfernung"

      1. Wie genau wird die einfache Entfernung anhand eines Routenplaners errechnet?
      Es gibt da ja mehrere Möglichkeiten, wie z.B. schnellste, kürzeste, wirtschaftlichste Strecke. Welche darf man da nehmen? Bzw. welche wird vom Finanzamt akzeptiert?
      Es gibt da ja extreme Unterschiede.

      2. wie darf man bei Zusammenveranlagung (also für Ehepaare) die Wegstrecke bestimmen, wenn z.B. der Ehemann morgens zuerst in die Firma der Frau fährt, diese dort absetzt und danach weiter zu seinem Arbeitsplatz fährt?
      So kommt man nämlich schnell über 21km.
      Darf man das zusammenzählen?

      Gruß

      • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: km Geld Pauschale

        1. Wie genau wird die einfache Entfernung anhand eines
        Routenplaners errechnet?
        Es gibt da ja mehrere Möglichkeiten, wie z.B. schnellste,
        kürzeste, wirtschaftlichste Strecke. Welche darf man da
        nehmen? Bzw. welche wird vom Finanzamt akzeptiert?
        Es gibt da ja extreme Unterschiede.
        Man darf die Entfernung der Route ansetzen, die man auch tatsächlich fährt. In der Regel ist dies die kürzeste Straßenverbindung. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann nur angesetzt werden, wenn diese verkehrsgünstiger ist und auch tatsächlich genutzt wird. Man muss also den Routenplaner so steuern, dass dieser auch die Strecke auswirft, die man fährt. Oder aber man liest einfach den Tachostand nach einer Fahrt zur Arbeit ab. 2. wie darf man bei Zusammenveranlagung (also für Ehepaare)
        die Wegstrecke bestimmen, wenn z.B. der Ehemann morgens zuerst
        in die Firma der Frau fährt, diese dort absetzt und danach
        weiter zu seinem Arbeitsplatz fährt?
        So kommt man nämlich schnell über 21km.
        Darf man das zusammenzählen?
        Nein, jeweils die kürzeste Straßenverbindung. Umwegfahrten werden nicht berücksichtigt.

        http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt...

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: km Geld Pauschale

          Hallo, 2. wie darf man bei Zusammenveranlagung (also für Ehepaare)
          die Wegstrecke bestimmen, wenn z.B. der Ehemann morgens zuerst
          in die Firma der Frau fährt, diese dort absetzt und danach
          weiter zu seinem Arbeitsplatz fährt?
          So kommt man nämlich schnell über 21km.
          Darf man das zusammenzählen?
          Nein, jeweils die kürzeste Straßenverbindung. Umwegfahrten
          werden nicht berücksichtigt.

          http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt...
          Aber natürlich kann auch die Frau die einfache Entfernung zu ihrem Arbeitsplatz als Webungskosten geltend machen, da es ja eit einigen Jahren nicht mehr wichtig ist, wie man tatsächlich zur Arbeit kommt. Oder sehe ich das falsch?

          Cu Rene

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: km Geld Pauschale

            Aber natürlich kann auch die Frau die einfache Entfernung zu
            ihrem Arbeitsplatz als Webungskosten geltend machen, da es ja
            eit einigen Jahren nicht mehr wichtig ist, wie man tatsächlich
            zur Arbeit kommt. Oder sehe ich das falsch?
            Das ist richtig. Es ist egal, wie man dort hinkommt. Nur wenn man krank ist darf man diese Tage natürlich nicht ansetzen sondern nur die Tage, an denen man die Arbeitstätte tatsächlich aufgesucht hat.

            Beispiel: ein Dreieck auf dem Kopf mit A, B und C. A ist der Wohnort der Familie Huber. Erwin Huber bringt seine Frau Elfriede also morgends von A nach B und fährt weiter zu seiner Arbeitsstätte nach C. Abends fährt er von C. nach B., nimmt die Frau mit und beide fahren gemeinsam nach A.

            Jeder kann nur die kürzeste Straßenverbindung geltend m achen und zwar A. nach B. und die Ehefrau von A. nach C.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: km Geld Pauschale

          1. Wie genau wird die einfache Entfernung anhand eines
          Routenplaners errechnet?
          Es gibt da ja mehrere Möglichkeiten, wie z.B. schnellste,
          kürzeste, wirtschaftlichste Strecke. Welche darf man da
          nehmen? Bzw. welche wird vom Finanzamt akzeptiert?
          Es gibt da ja extreme Unterschiede.
          Man darf die Entfernung der Route ansetzen, die man auch
          tatsächlich fährt. In der Regel ist dies die kürzeste
          Straßenverbindung. Eine andere als die kürzeste
          Straßenverbindung kann nur angesetzt werden, wenn diese
          verkehrsgünstiger ist und auch tatsächlich genutzt wird. Man
          muss also den Routenplaner so steuern, dass dieser auch die
          Strecke auswirft, die man fährt. Oder aber man liest einfach
          den Tachostand nach einer Fahrt zur Arbeit ab.
          Folgendes Beispiel:
          Man hat keinen Führerschein und ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Die Strecke mit den öffentlichen Verkehrmitteln ist z.B. 25km. Der kürzeste Straßenweg zur Arbeit ist aber nur 18km, wenn man ein Auto benutzen würde, was man ohne Führerschein ja aber nicht kann.
          Welche Strecke darf angesetzt werden?



          2. wie darf man bei Zusammenveranlagung (also für Ehepaare)
          die Wegstrecke bestimmen, wenn z.B. der Ehemann morgens zuerst
          in die Firma der Frau fährt, diese dort absetzt und danach
          weiter zu seinem Arbeitsplatz fährt?
          So kommt man nämlich schnell über 21km.
          Darf man das zusammenzählen?
          Nein, jeweils die kürzeste Straßenverbindung. Umwegfahrten
          werden nicht berücksichtigt.

          http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt...
          Wenn ich richtig verstanden habe wird also für jeden einzeln (Mann und Frau) der Weg zum jeweiligen Arbeitsplatz angerechnet. Zusammenzählen geht also nicht.

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: km Geld Pauschale

            Folgendes Beispiel:
            Man hat keinen Führerschein und ist auf öffentliche
            Verkehrsmittel angewiesen. Die Strecke mit den öffentlichen
            Verkehrmitteln ist z.B. 25km. Der kürzeste Straßenweg zur
            Arbeit ist aber nur 18km, wenn man ein Auto benutzen würde,
            was man ohne Führerschein ja aber nicht kann.
            Welche Strecke darf angesetzt werden?
            Genau dieses Beispiel findet sich im folgenden Erlass unter 1.4 Beispiel:

            http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt...

            Beispiel :
            Ein Arbeitnehmer fährt mit der U-Bahn zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Einschließlich der Fußwege und der U-Bahnfahrt beträgt die zurückgelegte Entfernung 30 km. Die kürzeste Straßenverbindung beträgt 25 km.
            Für die Ermittlung der Entfernungspauschale ist eine Entfernung von 25 km ab-züglich 20 km = 5 km anzusetzen. Wenn ich richtig verstanden habe wird also für jeden einzeln
            (Mann und Frau) der Weg zum jeweiligen Arbeitsplatz
            angerechnet. Zusammenzählen geht also nicht.
            So ist es.

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