angenommen, eine Person X war bis 31.3.2007 noch an der Uni immatrikuliert, arbeitet aber bereits seit dem 1.9.2006 vollzeit. Ändert sich durch den Studentenstatus etwas an den Steuerrückzahlungen in der Steuererklärung 2007? Wenn ja, muss das in irgendeinem Formularbogen eingetragen werden?
Frage 2: Wenn eine Person X ausschließlich über ihren Job als Angestellter ihre Brötchen verdient, muss diese Person dann überhaupt eine Steuererklärung abgeben, wenn doch der Arbeitgeber monatlich bereits Lohnsteuer abführt? Die Frage ist speziell in dem Fall interessant, wenn laut Steuerprogramm eine geringe Nachzahlung zu erfolgen hätte und es deshalb günstiger wäre, gar keine Steuererklärung abzugeben.
angenommen, eine Person X war bis 31.3.2007 noch an der Uni
immatrikuliert, arbeitet aber bereits seit dem 1.9.2006
vollzeit. Ändert sich durch den Studentenstatus etwas an den
Steuerrückzahlungen in der Steuererklärung 2007?
nein, der status ist für die besteuerung unerheblich
Frage 2: Wenn eine Person X ausschließlich über ihren Job als
Angestellter ihre Brötchen verdient, muss diese Person dann
überhaupt eine Steuererklärung abgeben, wenn doch der
Arbeitgeber monatlich bereits Lohnsteuer abführt?
nein, in solchen fällen nicht, es sei denn es sind z.b. lohnersatzleistungen empfangen worden
wenn man nur als AN gearbeitet hat, müsste man keine ESt-Erklärung einreichen, aber: meistens gibt es was wieder und da lohnt sich das schon. Hier insbesondere für 2006, da nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde und bei 2007 ggf. auch, wenn WK höher als 920,-- und/oder Altersvorsorgebeiträge geleitstet wurden und/oder Kirchensteuer gezahlt usw.usw.
Gruß E.
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