Hi all,
wenn Ihr nicht antworten wollt, weil es moeglicherweise einen
Verraeter in der Runde gebt, dann antwortet doch bitte per
Email.
Ich werde diese selbstverstaendlich vertraulich behandeln
Also:
Ich habe Aktien
Ich habe Aktienfonds
Ich habe ein Sparbuch!
Ich verstehe, dass ich auf das Sparbuch einen
Freistellungsauftrag brauche, wenn die Zinseinnahmen mehr als
3100 DM sind (single)
Aber mit meinen Aktien und meinen Fonds mache ich ja keine
Zinsen. Ich weiss auch, dass ich meine Aktiengewinne, wenn ich
welche mache, mit zu meinem Einkommen rechnen muss.
Aber: Was ist mit den Fonds. Die habe ich gekauft und die ligene
da nun rum, bis ich in Rente gehe, wieso brauche ich dafuer
einen Freistellungsauftrag?
Ich habe doch keine Zinseinnahmen dadurch
Wenn ich sie innerhalb eines Jahres verkauft haette, haette ich
den Gewinn zu meinem Einkommen gerechnet und dann versteuern
muessen.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Hallo Kay…
Hi all,
wenn Ihr nicht antworten wollt, weil es moeglicherweise einen
Verraeter in der Runde gebt, dann antwortet doch bitte per
Email.
Ich will *g* …
Ich werde diese selbstverstaendlich vertraulich behandeln
Also:
Brauchst nicht… ich darf ja… und ich gebe nur meine Weisheit bekannt 
Aber mit meinen Aktien und meinen Fonds mache ich ja keine
Zinsen. Ich weiss auch, dass ich meine Aktiengewinne, wenn ich
welche mache, mit zu meinem Einkommen rechnen muss.
Aber: Was ist mit den Fonds. Die habe ich gekauft und die
liegen
da nun rum, bis ich in Rente gehe, wieso brauche ich dafuer
einen Freistellungsauftrag?
Ich habe doch keine Zinseinnahmen dadurch
Nein… das ganze nennt sich bei Aktien/ Fonds nicht Zinsen sondern Dividendeneinkünfte.
Und der Freistellungsauftrag bezieht sich nicht auf Zinsen sondern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Und Dividenden stellen bei den Aktien oder beim Fond eine Einkunft aus Kapitalvermögen dar.
Daher musst du auch hierfür deinen Freistellungsauftrag bei der zuständigen Bank einreichen.
Wenn ich sie innerhalb eines Jahres verkauft haette, haette
ich
den Gewinn zu meinem Einkommen gerechnet und dann versteuern
muessen.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Wenn du über der Freigrenze von 999,99 DM gelandet wärest, also ab 1000 DM, dann hättest du den Gesamtbetrag versteuern müssen. Wenn du sie eben auch innerhalb dieses Jahres wieder verkauft hättest.
Ich meine die gängige Rechtssprechung sagt aus, dass es nach der FiFo (First in First Out – was du als erstes gekauft hast, geht auch als erstes wieder raus…) Methode zu behandeln ist…
Es war auch eine Weile Lifo ( last in first out) im Gespräch… kann dir daher dazu leider nicht mehr sagen, in meinem Buch steht aber zur Besteuerung nur die FiFo… 
Und dann hättest du diesen Gewinn versteuern müssen… Mit dem Steuersatz, der deinem Bruttoeinkommen entspricht. Aber nicht du, sondern das Finanzamt 
Verluste aus Privaten Veräußerungsgeschäften kannst du gegen die Gewinne gegenrechnen.
Ich denke, so müsste es richtig sein…
Marco
anhang von mir
Hallo Kay…
Wenn du über der Freigrenze von 999,99 DM gelandet wärest,
also ab 1000 DM, dann hättest du den Gesamtbetrag versteuern
müssen. Wenn du sie eben auch innerhalb dieses Jahres wieder
verkauft hättest.
Ich meine die gängige Rechtssprechung sagt aus, dass es nach
der FiFo (First in First Out – was du als erstes gekauft
hast, geht auch als erstes wieder raus…) Methode zu
behandeln ist…
Es war auch eine Weile Lifo ( last in first out) im
Gespräch… kann dir daher dazu leider nicht mehr sagen, in
meinem Buch steht aber zur Besteuerung nur die FiFo…
Und dann hättest du diesen Gewinn versteuern müssen… Mit dem
Steuersatz, der deinem Bruttoeinkommen entspricht. Aber nicht
du, sondern das Finanzamt
Verluste aus Privaten Veräußerungsgeschäften kannst du gegen
die Gewinne gegenrechnen.Ich denke, so müsste es richtig sein…
Marco
so und nun ich noch,
einfach noch was:
zu einen hast du ERTRÄGE zu versteuern, eben die genannten „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, also das, was dein angelegtes kapital abwirft (zinsen, dividenden, stückzinsen …)
wenn du nun „spekulierst“ und dein kapital umschichtest mit gewinn, faeelt ja kein zins an, sondern eine art veräusserungsgewinn, der faellt unter die einkunftsart „sonstige einkünfte“ - mit eben der genannten freigrenze von 999,99 DM.
die gilt ja auch für grundstücke, wenn du sie innerhalb von 10 jahren kaufst und wieder verkaufst.
gruss
showbee
Nachlesen
Achso,
nachlesen kann man „mein“ Wissen im Grill / Perczynski – Grundlagen der Kreditwirtschaft…