Steuern und Freistellung

Von: , Frage gestellt am So, 26. Nov 2000

Hi all,
wenn Ihr nicht antworten wollt, weil es moeglicherweise einen
Verraeter in der Runde gebt, dann antwortet doch bitte per
Email.
Ich werde diese selbstverstaendlich vertraulich behandeln
Also:
Ich habe Aktien
Ich habe Aktienfonds
Ich habe ein Sparbuch!
Ich verstehe, dass ich auf das Sparbuch einen
Freistellungsauftrag brauche, wenn die Zinseinnahmen mehr als
3100 DM sind (single)
Aber mit meinen Aktien und meinen Fonds mache ich ja keine
Zinsen. Ich weiss auch, dass ich meine Aktiengewinne, wenn ich
welche mache, mit zu meinem Einkommen rechnen muss.
Aber: Was ist mit den Fonds. Die habe ich gekauft und die ligene
da nun rum, bis ich in Rente gehe, wieso brauche ich dafuer
einen Freistellungsauftrag?
Ich habe doch keine Zinseinnahmen dadurch
Wenn ich sie innerhalb eines Jahres verkauft haette, haette ich
den Gewinn zu meinem Einkommen gerechnet und dann versteuern
muessen.
Oder habe ich da was falsch verstanden?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Steuern und Freistellung

    Hallo Kay... Hi all,
    wenn Ihr nicht antworten wollt, weil es moeglicherweise einen
    Verraeter in der Runde gebt, dann antwortet doch bitte per
    Email.
    Ich will *g* .... Ich werde diese selbstverstaendlich vertraulich behandeln
    Also:
    Brauchst nicht.... ich darf ja.... und ich gebe nur meine Weisheit bekannt ;-) Aber mit meinen Aktien und meinen Fonds mache ich ja keine
    Zinsen. Ich weiss auch, dass ich meine Aktiengewinne, wenn ich
    welche mache, mit zu meinem Einkommen rechnen muss.
    Aber: Was ist mit den Fonds. Die habe ich gekauft und die
    liegen
    da nun rum, bis ich in Rente gehe, wieso brauche ich dafuer
    einen Freistellungsauftrag?
    Ich habe doch keine Zinseinnahmen dadurch
    Nein... das ganze nennt sich bei Aktien/ Fonds nicht Zinsen sondern Dividendeneinkünfte.
    Und der Freistellungsauftrag bezieht sich nicht auf Zinsen sondern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Und Dividenden stellen bei den Aktien oder beim Fond eine Einkunft aus Kapitalvermögen dar.

    Daher musst du auch hierfür deinen Freistellungsauftrag bei der zuständigen Bank einreichen. Wenn ich sie innerhalb eines Jahres verkauft haette, haette
    ich
    den Gewinn zu meinem Einkommen gerechnet und dann versteuern
    muessen.
    Oder habe ich da was falsch verstanden?
    Wenn du über der Freigrenze von 999,99 DM gelandet wärest, also ab 1000 DM, dann hättest du den Gesamtbetrag versteuern müssen. Wenn du sie eben auch innerhalb dieses Jahres wieder verkauft hättest.
    Ich meine die gängige Rechtssprechung sagt aus, dass es nach der FiFo (First in First Out -- was du als erstes gekauft hast, geht auch als erstes wieder raus...) Methode zu behandeln ist....
    Es war auch eine Weile Lifo ( last in first out) im Gespräch... kann dir daher dazu leider nicht mehr sagen, in meinem Buch steht aber zur Besteuerung nur die FiFo... ;-)
    Und dann hättest du diesen Gewinn versteuern müssen... Mit dem Steuersatz, der deinem Bruttoeinkommen entspricht. Aber nicht du, sondern das Finanzamt ;-)
    Verluste aus Privaten Veräußerungsgeschäften kannst du gegen die Gewinne gegenrechnen.

    Ich denke, so müsste es richtig sein...

    Marco

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      anhang von mir

      Hallo Kay...
      Wenn du über der Freigrenze von 999,99 DM gelandet wärest,
      also ab 1000 DM, dann hättest du den Gesamtbetrag versteuern
      müssen. Wenn du sie eben auch innerhalb dieses Jahres wieder
      verkauft hättest.
      Ich meine die gängige Rechtssprechung sagt aus, dass es nach
      der FiFo (First in First Out -- was du als erstes gekauft
      hast, geht auch als erstes wieder raus...) Methode zu
      behandeln ist....
      Es war auch eine Weile Lifo ( last in first out) im
      Gespräch... kann dir daher dazu leider nicht mehr sagen, in
      meinem Buch steht aber zur Besteuerung nur die FiFo... ;-)
      Und dann hättest du diesen Gewinn versteuern müssen... Mit dem
      Steuersatz, der deinem Bruttoeinkommen entspricht. Aber nicht
      du, sondern das Finanzamt ;-)
      Verluste aus Privaten Veräußerungsgeschäften kannst du gegen
      die Gewinne gegenrechnen.

      Ich denke, so müsste es richtig sein...

      Marco
      so und nun ich noch,

      einfach noch was:

      zu einen hast du ERTRÄGE zu versteuern, eben die genannten "Einkünfte aus Kapitalvermögen", also das, was dein angelegtes kapital abwirft (zinsen, dividenden, stückzinsen ...)

      wenn du nun "spekulierst" und dein kapital umschichtest mit gewinn, faeelt ja kein zins an, sondern eine art veräusserungsgewinn, der faellt unter die einkunftsart "sonstige einkünfte" - mit eben der genannten freigrenze von 999,99 DM.

      die gilt ja auch für grundstücke, wenn du sie innerhalb von 10 jahren kaufst und wieder verkaufst.

      gruss

      showbee

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Nachlesen

      Achso,

      nachlesen kann man "mein" Wissen im Grill / Perczynski -- Grundlagen der Kreditwirtschaft.....

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