Umzugskosten von der Steuer absetzen

Hallo,

wie können beruflich bedingte Umzugskosten, die vom Arbeitgeber ersetzt wurden, dennoch von der Steuer abgesetzt werden? Mir ist klar, daß dies bei einer steuerfreien Erstattung durch den Arbeitgeber nicht geht. Was ist aber, wenn der Arbeitgeber die Umzugskosten als zusätzliches Gehalt (also voll betroffen von Versteuerung und Sozialabgaben) ausbezahlt? In dem Fall bekommt der Arbeitnehmer netto ja nicht die vollen Kosten erstattet? Was macht er in so einem Fall?

Vielen Dank für mögliche Tipps

Thorsten Freitag

Servus,

Was macht er in so einem Fall?

er erklärt die Umzugskosten als Werbungskosten und hofft, insgesamt ein bissel oberhalb der Pauschale von 920 € zu liegen, die er eh bekommen hätte. Wenn er mit dem gesamten Betrag der ansetzbaren Umzugskosten oberhalb der 920 € liegt, wird die auf den erstatteten Betrag einbehaltene Lohnsteuer (falls die Erstattung nach steuerlich zulässigen Werten stattgefunden hat) komplett bei der Veranlagung zur ESt neutralisiert. In diesem Fall fehlen ihm nachher bloß die Beiträge zu Sozialversicherung, KV und Pflegeversicherung, falls er unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt.

Wenn die Erstattung durch den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungspflichtig behandelt worden ist, bildet sie Bestandteil des ausgewiesenen „Bruttos“ auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wie sich dieses im einzelnen zusammensetzt, sieht man dem Betrag nicht an. Spielt auch keine Rolle.

Schöne Grüße

MM