Liebe wer-weiss-was Experten,
kann mir nochmal bitte jemand erklären, was es genau mit diesem (Jahres-) Freibetrag für Ehepaare mit Kind auf sich hat?
Dieser 15.328 Euro-Freibetrag, gilt der für jeden? Gilt der automatisch? Kann der dann einfach vom Jahresbrutto abgezogen werden, so dass das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag reduziert wird?
Wollte das Jahresbrutto in einem Brutto-Netto-Rechner eingeben und so das Nettogehalt ausrechnen …
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Gruß,
M. Schmidt
Servus,
der Grundfreibetrag - der beiläufig für Ledige genau so hoch ist - ist im Einkommensteuertarif enthalten. Auch bei einem Abgabenrechner ist er bereits berücksichtigt. Man muss weder bei der Steuererklärung noch bei Prognosen irgendwas extra berücksichtigen.
Schöne Grüße
MM
wieso ist der bei ledigen genauso hoch? egal wo ich nachschaue, überall steht „in Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige gemäß § 32a Abs. 1 Nr.1 EStG einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag in Höhe von jährlich 7.664 Euro“ oder in ähnlicher Form … dann habe ich doch als alleinverdienender Ehemann das doppelte, also 15.328 Euro, oder mache ich da einen Denkfehler?
Und weshalb gibt es in jedem Brutto/Nettorechner das Feld (Jahres)Freibetrag???
MS
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Hallo,
…
alleinverdienender Ehemann das doppelte, also 15.328 Euro,
oder mache ich da einen Denkfehler?
das wird wie schon gesagt automatisch berücksichtigt, wenn man die in diesem Fall übliche Steuerklasse drei einträgt. In der Einkommensteuererklärung werden die Freibeträge immer berücksichtigt, auch, wenn auf der Lohnsteuerkarte „unpassende“ Werte eingetragen sind.
Und weshalb gibt es in jedem Brutto/Nettorechner das Feld
(Jahres)Freibetrag???
Die Rechner kenne ich nicht, denke aber, daß damit zusätzliche Freibeträge gemeint sind, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Was man da genau eintagen lassen kann, steht z.B. in dem Heftchen, das der Lohnsteuerkarte jedes Jahr beiliegt.
Cu Rene
Servus,
dann habe ich doch als
alleinverdienender Ehemann das doppelte, also 15.328 Euro,
oder mache ich da einen Denkfehler?
Ja. Das ist nicht Dein Freibetrag, sondern Eurer. Den gibts nur bei Zusammenveranlagung von zwei unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten. Wenn Du wissen willst, wie hoch Dein Freibetrag bei der Veranstaltung ist, teilst Du die Zahl durch zwei und erhältst 7.664. Der Unterschied ist nur, dass ich mich nicht mit dem Nachbarn, der keine Einkünfte hat , zur Veranlagung zusammentun kann, Du aber schon, weil Du verheiratet bist.
Und weshalb gibt es in jedem Brutto/Nettorechner das Feld
(Jahres)Freibetrag???
Es geht hier um Freibeträge, die man sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann, um z.B. Werbungskostenabzug schon beim Lohnsteuerabzug vorweg berücksichtigen zu lassen, so dass man da nicht bis zur Veranlagung warten muss. Z.B. bei doppelter Haushaltsführung, langen Wegen zur Arbeit etc. können leicht Werbungskosten anfallen, die die Arbeitnehmerpauschale überschreiten. Auch hohe Verluste aus Vermietung und Verpachtung werden gerne genommen.
Das ESt-Recht ist zwar kompliziert, aber so kompliziert, dass man bloß dann richtig veranlagt wird, wenn man den ESt-Tarif sozusagen von Hand in die Erklärung aufnimmt, ist es nicht. Die Anwendung des ESt-Tarifs besorgt das Amt bei der Veranlagung, die muss man nicht extra erklären oder beantragen.
Schöne Grüße
MM