Umsatzstarkes Jahr bei Kleinunternehmer

Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall: Herr B. ist als Ingenieur Beamter und geht seit mehreren Jahren einer freiberuflichen Tätigkeit (als genehmigte Nebentätigkeit) nach. Als Gutachter berät er Firmen, hat jedoch selbst nur geringe Betriebsausgaben (Büromaterial). Bislang bewegten sich seine Umsätze unter 17.500 EUR. Herr B. hat bisher die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

Wegen einer größeren Anfrage sieht Herr B. dem laufenden Jahr einmalig einem deutlich höheren Umsatz (ca. 40.000 EUR) entgegen. Folgende Fragen quälen nun Herrn B.:

  1. Sollte Herr B. jetzt mit Umsatzsteuer arbeiten? Bislang scheute Herr D. immer den Aufwand der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  2. Oder aber kann Herr B. einmalig einen Brutto-Umsatz von 50.000 EUR haben, ohne den Status als Kleinunternehmer zu verlieren? Also folgende Umsätze: vergangenes Jahr - 17.000 EUR, laufendes Jahr 40.000 EUR, kommende Jahre 17.000 EUR.

Im laufenden Jahr hat Herrn B. noch keine Rechnung geschrieben.

Servus,

es gelten immer zwei Grenzen: 17.500 im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 im laufenden Jahr.

Das bedeutet im vorliegenden Beispiel:

Dieses Jahr Kleinunternehmer, nächstes Jahr nicht mehr, übernächstes Jahr wieder.

Wenn der Ingenieur im Beispiel vorwiegend oder ausschließlich für Unternehmer tätig ist, ist das Jacke wie Hose: Im nächsten Jahr muss er halt dran denken, dass er USt fakturiert und abführt, und dann im übernächsten wieder nicht mehr. Falls er doch irgendwelche Betriebsausgaben hat (Papier, Telefon und dergleichen vielleicht), kann er natürlich auch auf Dauer bei der Regelbesteuerung bleiben und die paar Euro extra, die ihm dann bleiben, vergnügt verfrühstücken.

Wenn man die USt-Voranmeldungen und -erklärung zwei-drei Mal gemacht hat, ist das keine Mühe mehr.

Schöne Grüße

MM