Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall: Herr B. ist als Ingenieur Beamter und geht seit mehreren Jahren einer freiberuflichen Tätigkeit (als genehmigte Nebentätigkeit) nach. Als Gutachter berät er Firmen, hat jedoch selbst nur geringe Betriebsausgaben (Büromaterial). Bislang bewegten sich seine Umsätze unter 17.500 EUR. Herr B. hat bisher die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.
Wegen einer größeren Anfrage sieht Herr B. dem laufenden Jahr einmalig einem deutlich höheren Umsatz (ca. 40.000 EUR) entgegen. Folgende Fragen quälen nun Herrn B.:
- Sollte Herr B. jetzt mit Umsatzsteuer arbeiten? Bislang scheute Herr D. immer den Aufwand der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Oder aber kann Herr B. einmalig einen Brutto-Umsatz von 50.000 EUR haben, ohne den Status als Kleinunternehmer zu verlieren? Also folgende Umsätze: vergangenes Jahr - 17.000 EUR, laufendes Jahr 40.000 EUR, kommende Jahre 17.000 EUR.
Im laufenden Jahr hat Herrn B. noch keine Rechnung geschrieben.