Hallo,
ich habe folgende Fragen zur Mehrwertsteueroptierung beim Grundstückskauf von einem Kaufmann.
Nehmen wir einmal an, dass ein Kaufmann ein Geschäftshaus mit 3.000m² Bürofläche, 50 Garagenplätze und 8 Wohnungen (insgesamt rd. 600m²), der anteilig zur Umsatzsteuer optiert hat, dieses an einen anderen Kaufmann verkaufen möchte. Wenn ich meinen Lehrstoff richtig verstanden habe, muss im notariellen Grundstückskaufvertrag festgehalten werden, dass auch weiterhin zur Umsatzsteuer optiert wird!?
Dazu meine Fragen:
Wer muss erklären, dass auch weiterhin bzw. zukünftig zur Mehrwertsteuer optiert wird - Verkäufer oder Käufer?
Welcher Kaufpreis steht im Kaufvertrag (der ohne oder der mit MwSt.)?
Ist es richtig, dass der Käufer nur den Netto-Preis zahlt, er die MwSt. selber ausrechnet und diese beim Finanzamt anmeldet und zahlt, ohne dass der Verkäufer darauf Einfluss hat?
Was steht in den Angebotsunterlagen, die der Verkäufer während den Verhandlungen an den Interessenten (später evtl. Käufer) weitergibt (ein Preis mit oder ohne MwSt.; ein Hinweis auf die bisherige anteilige Optierung)?
Für Eure Antworten möchte ich mich bereits jetzt bedanken!