USt Voranmeldung das erste mal

Guten Tag,

angenommen. Jemand ist seit 3 Jahren selbstständig und hat sich gemäß §19 UStG von der USt befreien lassen. Nun hat er Ende Januar 2008 eine Tätigkeit aufgenommen und Vertrag abgeschlossen für ab 01.01.2008. Vorraussichtlich werden die USt Grenzen überschritten und USt wurde bereits in der Rechnung ausgewiesen. (Nach kurzem telefonat mit Finanzamt).

Wie soll jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt werden? Einfach VSt und USt miteinander verrechnen und „irgendwie so schnell wie möglich“ an das Finanzamt übermitteln?

Danke für die Antwort(en),

Thomas

Hallo,

Wie soll jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt
werden?

Soll es eine quartalsweise oder eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung werden? Wahrscheinlich muss die USt erst einmal quartalsweise angemeldet werden. Genaueres dazu kann das Finanzamt sagen - es hängt von der Höhe des Einkommens ab.

Einfach VSt und USt miteinander verrechnen und
„irgendwie so schnell wie möglich“ an das Finanzamt
übermitteln?

Am besten das FA nach der Frist fragen. Bei einer quartalsweisen Voranmeldung hat man bis zum 10. des ersten Monats des Folgequartals Zeit. Also in diesem Fall bis zum 10. April.

Es gibt da ein Elster-Formular. Die Anmeldung bei Elster ist total umständlich und dauert ein paar Tage, da man auf einen Brief vom FA (enthält die Zugangskennung) warten muss. Aber dann funktioniert es ganz gut.

In dem Formular ist ein Feld für Umsatzsteuer und eines für Vorsteuer. Also im Prinzip stimmt es schon: Man braucht nur diese beiden Zahlen - erst einmal … (da kommt sicher noch was nach, nämlich ein kompliziertes Monsterformular, das man dann im nächsten Jahr ausfüllen muss, wie ich das FA so kenne).

Schöne Grüße

Petra

In dem Formular ist ein Feld für Umsatzsteuer und eines für
Vorsteuer. Also im Prinzip stimmt es schon: Man braucht nur
diese beiden Zahlen - erst einmal

Beinahe.
In sehr einfachen Fällen werden 2 Felder ausgefüllt:
a) Der steuerpflichtichtige Umsatz im Voranmeldungszeitraum (ganze Euro) Die Umsatzsteuer wird von Elster ausgerechnet.
b) Die Vorsteuerbeträge, die man gezahlt hat und die man nun abziehen will.

Die Differenz, die dann and FA zu zahlen ist, oder von ihm erstattet wird, errechnet Elster.

… (da kommt sicher noch
was nach, nämlich ein kompliziertes Monsterformular, das man
dann im nächsten Jahr ausfüllen muss, wie ich das FA so
kenne).

Nun ja, nach Jahresende füllt man eine Umsatzstuererklärung aus.
Da kommen die Zalen für’s ganze Jahr rein und am Schluss das,
was man aufgrund der UStVoranmeldungen hoffentlich bezahlt oder gerne bekommen hat (= „Vorauszahlungssoll“).
Die Differenz zwischen diesem Ist und Soll (meist nicht mehr groß)
wird ans FA gezahlt oder von ihm erstattet.

Schöne Grüße
JoKu

Servus,

wer sich Mühe machen will, folgt Petras Vorschlag. Wer es einfach haben will, lädt sich „Elster Formular“ herunter und braucht keine Zugangsberechtigung, keinen Schlüssel für irgendwas, sondern bloß eine funktionierende Anbindung ans Internet. Geht sehr leicht - die anderen Elster-Werkzeuge sind für Leute, die die Werte automatisch aus einem FiBu-Programm berechnen lassen und unmittelbar übermitteln wollen. Das ist für Einzelunternehmer nicht mehr als eine technische Spielerei.

Hier ist der Link zum Herunterladen von Elster Formular 2007/08:

https://www.elster.de/elfo_down1.php

Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung enthält ein bissel mehr als das bisher gesagte:

Angaben zu Umsätzen, gegliedert nach Steuersätzen; Umsatzsteuerwerte dazu; Vorsteuerbeträge. Außerdem noch viele anderen umsatzsteuerlich relevanten Dinge, die man Schritt für Schritt im Formular ablesen kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke für die Antwort.

Ich bin gerade auf der Suche nach einem BuFü Programm.
Welches wie angesprochen automatisch USt, EkSt und EÜ-Rechnung erstellt. Eine kleine Kundenverwaltung, Rechnungsein- und ausgangsaufzeichnung (vll inkl Importmöglichkeit der eingescannten bzw z.b. pdf Rechnungsdokumente)…

Ich hab mich mit diesem Thema schon beschäftigt, eine Software gekauft und war damit nicht zufrieden… nun kann ich sicher nicht so viele Sw durchprobieren, das wird auf dauer zu teuer. Vll hast du ein paar Erfahrungen bzw Tips zu solch einem Programm.

Vielen Dank,

Thomas

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo Petra und Joku,

danke für euere Antworten!

Im Prinzip ist die USt eine Jahressteuer, wieso wird sie dann mtl bzw quartalsweise „voreingereicht“? Wegen der Übersichtlichkeit?

Grüße,

Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

ich glaube nicht, dass es eine Software mit diesen Funktionen gibt.

Ich glaube, es ist sinnvoller, eine ordentliche FiBu-Software zu besorgen, falls notwendig mit Warenwirtschaft, und die übrige Verwaltung von Kundenbestand, Aufträgen etc. separat zu halten.

Dann hat man die Gewähr, dass hinsichtlich USt, Nachvollziehbarkeit der FiBu, Offene-Posten-Verwaltung, Zahlungsverkehr, Mahnwesen alles in Ordnung ist (die aufgezählten Funktionen sind die Standards bei FiBu-Anwendungen) - und kann die übrigen Dinge dann auch ordentlich machen.

Automatische Überschussrechnung: Hmmm - auch das kann man von einer FiBu-Anwendung nicht erwarten. Alle Anwendungen werten halt das aus, was man vorher reingebucht hat. Aber was wie zu buchen ist, kann die Software nicht wissen.

Schöne Grüße

MM

Ich verweise hier auf das Schema zum lernen:

/t/mwst-zahlungen-betriebsausgabe/4142120