Abgeltungssteuer und thesaurierende Fonds

Hallo,

ich habe mich in letzter Zeit über die aktuelle und zukünftige steuerliche Behandlung thesaurierender Fonds informiert und möchte nun wissen, ob ich alles richtig verstanden habe.

Wenn ich falsch liege, bitte korrigieren :wink:

Stand heute:

Nur Zins- und Dividendeneträge aus thesaurierenden Fonds sind derzeit steuerpflichtig und werden behandelt, als ob die Erträge ausgeschüttet würden. Dagegen sind die Erträge durch fondsinterne Aktienveräußerungen von der Steuer befreit. Der Verkauf von Fondsanteilen wird nur dann besteuert, wenn er innerhalb eines Jahres nach Kauf der Anteile getätigt wird. Bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist die Veräußerung von Anteilen steuerfrei.

Abgeltungssteuer ab 2009:

Kauft man nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer Fondsanteile, werden nicht nur Zins- und Dividendenerträge, sondern auch Erträge aus Aktiengewinnen jährlich besteuert. Beim Verkauf von Fondsanteilen wird ebenfalls die Abgeltungssteuer fällig. Der Steuerabzug muss dann in der Einkommenssteuererklärung mit den jährlichen Abzügen aus den fondsinternen Aktiengewinnen gegengerechnet werden.

Für die vor 2009 erworbenen Fondsanteile gilt jedoch auch nach 2009 noch die alte Regelung.

Ist das soweit richtig?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Soweit richtig. Die Versteuerung fällt natürlich erst an, wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist.

Alle vor dem 1.1.2009 angeschafften Investmentfonds unterliegen der alten steuerlichen Regelung, somit können bei einem Verkauf nach dem
01.01.2009 und Ablauf der Jahresfrist Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden (Bestandsschutz)

Hier noch Wissenswertes

Abschaffung Halbeinkünfteverfahren
Sparerpauschbetrag/Freistellungsauftrag € 801 / € 1.602
(weitere Werbungskosten werden mit Ausnahme von Transaktionskosten nicht berücksichtigt)
Abschaffung der Spekulationsfrist und Freigrenzen von Wertpapieren

Abgeltungssteuer ab 2009:

Kauft man nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer
Fondsanteile, werden nicht nur Zins- und Dividendenerträge,
sondern auch Erträge aus Aktiengewinnen jährlich besteuert.

Habe auf der Website

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/abgeltungsste…

noch folgendes gefunden:

Antwort auf Frage 13: Sind künftig die Veräußerungsgewinne auf Fondsebene weiterhin steuerfrei?

Die Besteuerung von nicht ausgeschütteten Veräußerungsgewinnen erfolgt erst, wenn der Anleger seine Fondsanteile, die er nach dem 31. Dezember 2008 erworben hat, mit Gewinn verkauft.

Das heißt doch, dass Kursgewinne durch den Fondsmanager erstmal nicht mit der Abgeltungssteuer belegt werden, und das irgendwie später bei Verkauf der Anteile gemanagt wird.

Richtig!
Veräußerungsgewinne die auf Fondsebene(Vollthesaurierung) realisiert werden gehören nicht zu den ausschüttungsgleichen Erträgen (§ 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG n.F.) und werden somit vom Anteilseigner nicht versteuert. Durch diese Gewinne steigt der Wert der Fondsanteile und es erfolgt eine „Nachversteuerung“ wenn die Fondsanteile mit Gewinn verkauft werden

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Richtig!
Veräußerungsgewinne die auf Fondsebene(Vollthesaurierung)
realisiert werden gehören nicht zu den ausschüttungsgleichen
Erträgen (§ 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG n.F.) und werden somit vom
Anteilseigner nicht versteuert. Durch diese Gewinne steigt der
Wert der Fondsanteile und es erfolgt eine „Nachversteuerung“
wenn die Fondsanteile mit Gewinn verkauft werden

das heißt, wenn es den gleichen Fonds sowohl thesaurierend als auch ausschüttend gibt, hat der thesaurierende Fonds durch die Veräußerungsgewinne auf Fondsebene, die im Fondsvermögen verbleiben, am bei Verkauf der Fondsanteile einen größeren Wert als der ausschüttende Fonds, und diesen Umstand „bezahlt“ man dann bei der Besteuerung. Bei der ausschüttenden Variante hat man die Veräußerungsgewinne ja schon direkt bei Ausschüttung versteuert und bei Verkauf der Fondsanteile wird dann nur noch Steuer auf die Wertsteigerung der Anteile fällig, richtig?