Hallo
Wie wird man eigentlich Kleinunternehmer also was muss man tun??
Es wurden 2-3 Rechnungen geschrieben in denen Ust ausgewiesen wurde. Diese wurde am Jahresende durch die USt Jahreserklaerung abgegeben Nun wird man vom Finanzamt aufgefordert die Ust vierteljaehrlich abzugeben.
Kann man diesem denn umgehen in dem man einfach Kleinunternehmer ist da die Umsaetze nie ueber die KUN Grenze hinaussteigen? Welche Formalitaeten sind dafuer notwendig??
Kann man as auch jetzt, z. B. Maerz machen wenn ab April bereits eine Ust VA abgegeben werden soll?
Eigentlich ist es ganz einfach.
Man holt sich einen Gewerbeschein. Daraufhin bekommt man vom Finanzamt einen Fragebogen auf dem man ankreuzt dass man Klainunternehmer werden möchte. Die Sache hat Haken. Einer: Man darf im ersten Jahr nur 17500 Euro Umsatz machen. Also 1458 pro Monat. Im nächsten Jahr sind es dann 50.000. Der Vorteil: Man muß keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Darf aber auch keine Mehrwertsteuer berechnen oder einbehalten.
Und man muß sich auf 5 Jahre festlegen. Interessant ist es für Dienstleister die dann die 19% nicht abführen müssen… Wenn man große Investitionen macht ist es meist uninteressant
Nun viel Glück
Servus,
Es wurden 2-3 Rechnungen geschrieben in denen USt ausgewiesen
wurde. Diese wurde am Jahresende durch die USt
Jahreserklaerung abgegeben.
Das kann bereits eine Option zur Regelbesteuerung gewesen sein, die den Unternehmer fünf Jahre lang bindet, auch wenn er mit seinem Umsatz die Kleinunternehmergrenzen nicht erreicht. Wenn der Satz „Diese wurde am Jahresende durch die USt Jahreserklaerung abgegeben“ bedeutet, dass eine oder mehrere USt-Erklärungen abgegeben worden sind, obwohl die Kleinunternehmergrenzen nicht erreicht waren, dann war das eine Option zur Regelbesteuerung. Da muss man dann vom ersten Jahr an die fünf Jahre abzählen - hier hilft sicherlich auch jemand vom FA -, und im sechsten Jahr lässt sich dann wieder neu entscheiden, was Sache ist.
Grundsätzlich ist ein Kleinunternehmer Kleinunternehmer. In diesem und anderen Foren geistert immer wieder sowas herum, man müsse diesen Status „beantragen“, „sich befreien lassen“ oder irgendwas ankreuzen. Das ist alles überflüssig.
Bloß, wenn ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optieren will, muss er etwas machen - z.B. eine USt-Erklärung mit USt-Werten abgeben.
Schöne Grüße
MM
Servus,
das:
Und man muß sich auf 5 Jahre festlegen.
stimmt nicht. Nur die Option zur Regelbesteuerung bindet den Unternehmer für fünf Jahre. Kleinunternehmer ist er halt, oder er ist es nicht. Da bindet sich niemand.
Der Rest von Deiner Antwort ist gut und schön, aber er bezieht sich nicht auf die in der Frage geschilderte Situation.
Schöne Grüße
MM