[EÜR,USt] Rechnung von jemand anderem bezahlt

Hallo,

sagt mal, wie ist das, wenn ein Selbständiger eine Ware kauft, aber jemand anderes den Betrag vorstreckt? z.B. weil es im Internet nur mit Kreditkarte zu zahlen war, der Selbständige aber keine hatte; oder weil es per Nachnahme kam, jemand anderes die angenommen hat… da gibt es ja mehrere denkbare Konstellationen.

Nach meinen bisherigen Informationen ist das kein Problem. Der Selbständige ersetzt dem Zahlenden den Betrag und verbucht alles ganz normal.

Ein Kollege meinte nun, das sei zwar kein Problem für die Bewertung als Ausgabe/Aufwand in der EÜR - aber bei der USt sehe das anders aus, da hier u.U. der Zahlungsfluß direkt vom Leistungsempfänger an den Leistenden erfolgen müsse.

Das ist mir neu, aber ich lasse mich gern belehren. Wie sieht das tatsächlich aus und wo wäre das ggf. festgelegt?

Danke
und viele Grüße

Frank

Nach meinen bisherigen Informationen ist das kein Problem. Der
Selbständige ersetzt dem Zahlenden den Betrag und verbucht
alles ganz normal.

So ist es.

Ein Kollege meinte nun, das sei zwar kein Problem für die
Bewertung als Ausgabe/Aufwand in der EÜR - aber bei der USt
sehe das anders aus, da hier u.U. der Zahlungsfluß direkt vom
Leistungsempfänger an den Leistenden erfolgen müsse.

Ist auch was dran, aber nur wenn der der Zahlende als Zwischenhändler auftritt. Das ist aber nach deiner Schilderung nicht der Fall. Es war nur jemand, der eine Zahlung übernommen hat auf fremde Rechnung. Der Selbständige ersetzt dem Zahlenden den Betrag, nimmt den Beleg zu seinen Unterlagen.

Der Nachnahmebetrag hätte ja z.B. der Selbständige auch dem Zahlenden vorher in Bar geben können, dann leuchtet es ein. Bei der Kreditkarte ist das zwar anders, aber solange der Karteninhaber zur als Zwischenzahler auftritt ist es o.k.