Steuerklase bei getrennt lebenden

Hallo Stuererkundige,

da sei ein Paar, daß sich getrennt hat, also das Trennungsjahr beginnen läßt.
Beim Anwalt wurde die Trennung beantragt.
Nun wollte der Ehemann (Alleinverdiener) seine Steuerklasse ändern lassen, weil er meinte, daß das auch im Trennungsjahr schon gälte.
Er ging zur Gemeinde um dies zu tun, aber er mußte dort nur ein Papier unterzeichnen, daß ab dem x.y.2008 das Trennugsjahr begonnen habe. Die Steuerklasse blieb erst man unverändert (III).
Nun ist der Ehemann etwas verunsichert. Er glaubt dem Sachbearbeiter natürlich gerne, allein, weil er so viel Geld spart, aber er möchte natürlich vermeiden, daß demnächst eine saftige Nachzahlung ins Haus steht.
Stimmt es also, daß im Trenungsjahr die Steuerklasse unverändert bleibt?!

fragt sich

Lepo

Stimmt es also, daß im Trenungsjahr die Steuerklasse unverändert bleibt?!

Wenn man nicht das ganze Jahr getrennt gelebt hat, kann man eine gemeinsame steuerliche Veranlagung für das Jahr beantragen. Wenn man das tut, kann man die Steuerklassen unverändert lassen.

Mann kann nur zwischen III/V und IV/IV wählen. Der Antrag muss gemeinsam gestellt werden. Trennen sich Eheleuten und der mit der StKl. IV hat nun nicht genug Geld zur Überleben, dann kann man z.B. einvernehmlich mit dem anderen Ehegatten die StKl. auf IV/IV ändern. Ist der Gemeinde die Trennung bekannt, wird diese dann ab dem Folgejahr der Trennung die Steuerkarten als Einzelsteuerpflichtige führen, d.h. beide die StKl. I. Im Jahr der Trennung ist ein Wechsel in StKl. I also nicht möglich.