Hallo Stuererkundige,
da sei ein Paar, daß sich getrennt hat, also das Trennungsjahr beginnen läßt.
Beim Anwalt wurde die Trennung beantragt.
Nun wollte der Ehemann (Alleinverdiener) seine Steuerklasse ändern lassen, weil er meinte, daß das auch im Trennungsjahr schon gälte.
Er ging zur Gemeinde um dies zu tun, aber er mußte dort nur ein Papier unterzeichnen, daß ab dem x.y.2008 das Trennugsjahr begonnen habe. Die Steuerklasse blieb erst man unverändert (III).
Nun ist der Ehemann etwas verunsichert. Er glaubt dem Sachbearbeiter natürlich gerne, allein, weil er so viel Geld spart, aber er möchte natürlich vermeiden, daß demnächst eine saftige Nachzahlung ins Haus steht.
Stimmt es also, daß im Trenungsjahr die Steuerklasse unverändert bleibt?!
fragt sich
Lepo