Hallo liebe Experten,
mich beschäftigt folgende Frage:
Sohn X unterstützt seine Eltern YZ finanziell. Er möchte die geleisteten Zahlungen in seiner Einkommensteuererklärung als agB (§ 33a EStG geltend machen.
Müssen die Eltern ihrerseits die erhaltenen Leistungen in ihrer Einkommenserklärung angeben??
bedanke mich schon mal im voraus…
Das würde sich widerprechen. Zuerst sagt der § 22 EStG:
Sonstige Einkünfte sind Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gewährt, so sind sie nicht dem Empfänger zuzurechnen, wenn der Geber unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist
Eigene Einkünfte der Eltern mindern jedoch den Abzugsbetrag beim Sohn.