Verjährungsfrist

Hallo,
bis in welche Jahre kann der Fiskus bei der Festsetzung der ESt zurückgreifen, Bescheide ändern ? Etwa bis zu elf Jahre ?
Insbesondere bei Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Danke für Hinweise und
Gruß
Karl

bis in welche Jahre kann der Fiskus bei der Festsetzung der
ESt zurückgreifen, Bescheide ändern ? Etwa bis zu elf Jahre ?

Meines Wissen können bei Gewerbetreibenden die letzten zehn Steuerbescheide aufgehoben werden. Zusammen mit dem laufenden Jahr wären das elf. Wie das bei Arbeitnehmern ist, weiß ich nicht.

Servus,

das kommt drauf an.

Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, allgemeine Frist vier Jahre. Mit vielen Einzelheiten betreffend Ablaufhemmung.

Die Thematik „Änderung von Steuerbescheiden“ ist ziemlich fusselig, man kann sie leichter am konkreten Sachverhalt angehen.

Schöne Grüße

MM