Hallo,
ich habe ein paar allgemeine Fragen zur Betriebsaufgabe eines Kleinunternehmers, der auf Umsatzsteuerbefreiung verzichtet hat:
Wo und wie werden folgende Dinge in der EÜR eingetragen:
- die bei der Betriebsaufgabe entstehenden Aufgabegewinne durch Entnahme des kompletten Bürobestandes (Werte geschätzt)
- die Buch- und Teilwerte der bei der Betriebsaufgabe entnommenen Wirtschaftsgüter (z.B. PC), bei denen Buchwert gleich Teilwert ist, also Aufgabegewinn = Null?
- die Ausgaben für die Betriebsschließung (z.B. Gewerbe-Abmeldekosten)
Gibt es Probleme, wenn in der EÜR nur noch lfd. Ausgaben (Nebenkosten, Afa, anteilige Zinsen für Büroraum) aus dem lfd. Jahr auftauchen, aber exakt NULL Einnahmen (deswegen wird der Betrieb geschlossen)?
Wie wird ein Wirtschaftsgut bezüglich der Umsatzsteuer abgerechnet, das vor einigen Jahren noch mit 16% Umsatzsteuer gekauft wurde und der mit einem Teilwert bei Betriebsaufgabe entnommen wird? Ist irgendwie eine USt.-Korrektur erforderlich, da nun 19% (statt 16%) Vorsteuer auf seinen Teilwert abgeführt werden muss?
Eine Frage noch zum Büroraum:
Wenn ein Haus inkl. Büroraum im Jahr 2000 gekauft wurde, dann ab 2000 der Büroraum als notw. Betriebsvermögen inkl. Afa, Nebenkosten, Zinsen als Betriebsausgaben war, und der Kauf des Hauses von privat und daher umsatzsteuerfrei und auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde:
Gesetzt den Fall, dass bei betriebsaufgabe Buchwert = Teilwert ist:
Wie und wo muss man diese umsatzsteuerfreien Buch-/Teilwerte angeben? in der EÜR?
Ist schon klar, dass zur Aufgabe des Betriebs normalerweise der Übergang auf Bilanz erfolgen muss. Aber bei einem kleinen überschaubaren Gewerbe verzichtet ein FA schon mal darauf, wenn man eine Aufstellung der bei der Schließung vorhandenen/entnommenen Werte bringt und den Fragebogen zur Betriebsschließung ausfüllt, vor allem wenn keine Verbindlichkeiten bestehen…
Danke und Grüße
Werner