Haushaltshilfe für Schwerbehinderte

Hallo Experten,

Schwerbehinderte (Behinderungsgrad 50% und höher) haben 2007 hin und wieder Hilfe im Haushalt
(Putzen, Einkaufen etc.) von Nachbarn bekommen. Diese haushaltsnahen Dienstleistungen sind individuell
ohne Quittung bar bezahlt worden.

Können die entstandenen Aufwendungen (außergewöhnliche Belastung) in der Einkommensteuererklärung
geltend gemacht werden? Wie muss der Nachweis erfolgen? Kann man die Pauschale - bis 924 Euro im
Kalenderjahr - ohne Einzelnachweise einsetzen? Wird das in der Regel bis 924 Euro geprüft?

Was sollten Schwerbehinderte in diesem Fall bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen
Dienstleistungen in Zukunft berücksichtigen?

Gruß

teranaut

Hilfe Haushalt Behinderte
Hi,

ohne Quittung bar bezahlt worden.

eigentlich geht das nicht, siehe
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/aussergewoehnl…

http://209.85.135.104/search?q=cache:JZ9uFx0pIQIJ:ww…

http://www.cecu.de/1193.html

Der Empfänger muss die Einnahmen als Lohneinkünfte oder Minijob oder als sonstige Einkünfte versteuern. Bei Zahlungen an Privatpersonen wird in der Regel ein Arbeitsverhältnis unterstellt. Nur in Ausnahmefällen sind es nur sonstige Einkünfte.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind immer mit Belegen nachzuweisen, siehe
https://www.elster.de/arbeitn_info.php

Schöne Grüße
C.