Hallo Experten,
Schwerbehinderte (Behinderungsgrad 50% und höher) haben 2007 hin und wieder Hilfe im Haushalt
(Putzen, Einkaufen etc.) von Nachbarn bekommen. Diese haushaltsnahen Dienstleistungen sind individuell
ohne Quittung bar bezahlt worden.
Können die entstandenen Aufwendungen (außergewöhnliche Belastung) in der Einkommensteuererklärung
geltend gemacht werden? Wie muss der Nachweis erfolgen? Kann man die Pauschale - bis 924 Euro im
Kalenderjahr - ohne Einzelnachweise einsetzen? Wird das in der Regel bis 924 Euro geprüft?
Was sollten Schwerbehinderte in diesem Fall bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen
Dienstleistungen in Zukunft berücksichtigen?
Gruß
teranaut