Amtsdeutsch und dessen Bedeutung

hallo,

ich habe ne Frage zu einer Formulierung bzw. der sehr spezifischen Wortwahl:

„Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§10a EStG) i.H.v. 231 Euro kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“

Kann mir jemand erklären was man damit genau sagen will?

Sollten Sie VWL angelegt haben, könnne Sie ggf. die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage noch bis zum 31.12.2008 beantragen.

Wie hoch ist die Sparzulage (ich habe VWL)! Was bedeutet ggf.? Wann kann man es nicht beantragen??

Kann mir da jemand sagen was zu tun ist, da ich den Ablauf nicht ganz auf die Platte bekomme!

Grüsse und vielen Dank!

Stiff

Hallo,

„Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten
Altersvorsorgebeiträge (§10a EStG) i.H.v. 231 Euro kommt nicht
in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete
Zulagenanspruch günstiger ist.“

Kann mir jemand erklären was man damit genau sagen will?

Es handelt sich vermutlich um einen „Riestervertrag“?
Dort erhält man staatliche Zulagen - oder einen Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug.
Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung automatisch, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug oder die Zulage günstiger ist. Ist der Steuervorteil günstiger, wird die Differenz zur bereits gewährten Zulage im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Das ist ist hier in deinem Beispiel nicht der Fall.

Sollten Sie VWL angelegt haben, könnne Sie ggf. die
Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage noch bis zum
31.12.2008 beantragen.

Wie hoch ist die Sparzulage (ich habe VWL)! Was bedeutet ggf.?
Wann kann man es nicht beantragen??

Auf die Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermbG) - sogenannte vermögenswirksame Leistungen (vL) gewährt der Staat eine Prämie in Höhe von 9 Prozent, sofern es sich um Einzahlungen auf einen Bausparvertrag handelt (und zusätzlich von 18 Prozent auf Aktienfonds). Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist einkommensabhängig. Sie wird nur Arbeitnehmern gewährt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen im Kalenderjahr der Einzahlung 17.900 Euro oder bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten 35.800 Euro nicht übersteigt.

Hast du also ein geringes Einkommen und einen Bausparvertrag mit VWL, so kannst du zusätzlich diese Sparzulage beantragen.

Beatrix

Hi,

Lebensversicherungen werden nicht (mehr) durch eine Arbeitnehmersparzulage bezuschusst.
Es gibt nur noch die beiden Möglichkeiten entweder über den Bausparvertrag zu gehen oder über BEteiligungen, also Fonds.

Grüße

Uwe

Hi,

Lebensversicherungen werden nicht (mehr) durch eine
Arbeitnehmersparzulage bezuschusst.
Es gibt nur noch die beiden Möglichkeiten entweder über den
Bausparvertrag zu gehen oder über BEteiligungen, also Fonds.

Grüße

Uwe

Hallo Uwe,

ist das auch rückwirkend für beispielsweise 2006 der Fall??
Vielen Dank!