Buchführungspflicht

Hallo,

Beispiel:

Jemand bekommt eine Aufforderung vom Finanzamt zur Buchführungspflicht, da der Gewinn über 30.000,00 € ist.
Dann macht er 3 Jahre lang eine Bilanz.
Die ganzen 3 Jahre war der Gewinn aber wieder weit unter 30.000,00 €.
Kann man dann ab dem 4. Jahr einfach wieder eine Überschußrechnung machen?

Danke

Es gilt übrigens ab 2008 die Grenze von 50.000 €. Der Unternehmer kann nicht einfach selbst umstellen, er muss das Finanzamt vorher befragen und die müssen ihm die Erlaubnis erteilen, in dem das Finanzamt feststellt, dass die Voraussetzungen für die Pflicht nicht mehr vorliegen.

§ 141 Abs. 2 AO u. AEAO z. § 141