Hallo,
eine Person A hat ihre Einkommenssteuererklärung für eine gewerbliche Tätigkeit als Kleinunternehmer gemacht.
-
Nun fordert das Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung
–> muss das sein, denn als Kleinunternehmer ist A doch von der Umsatzsteuer befreit (und A hat weit unter dem Möchstmaß verdient)?
Ist es normal, dass das Finanzamt trotzdem danach fragt? Was muss A da nachreichen?
-
Weiterhin fordert das Finanzamt eine „Gewinnermittlung ggf. einschl. Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben für den Veranlagungszeitraum“.
–> Was muss A da machen???
Danke!!!
Ganz pingelige Finanzbeamte fordern auch vom Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung. Dieser muss da aber nur die Seite 1 der Umsatzsteuerjahreserklärung ausfüllen. Ein pfiffiger Finanzbeamter hätte diese Daten auch der Gewinnermittlung entnehmen können. Diese haben Sie aber auch nicht vorgelegt, deshalb sollte das nachgeholt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen des § 140, 141 Abgabenordnung ist man buchführungspflichtig. Alle anderen können eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen (amt. Vordruck Anlage EÜR). Bei Betriebseinnahmen von nicht mehr als 17.500 € kann man eine formlose Gewinnermittlung erstellen.
Danke!!
Eine formlose Gewinnermittlung, wäre das dann einfach eine Aufstellung, wie der Gewinn zustande kam (also quasi die Rechnungsauflistung)?