Hallo
angenommen ein Ehemann mit Einkuenften aus einer OHG also Gewerbebetrieb und eine Ehefrau, ganz normaler Arbeitslohn Anlage N.
Kinderbetreuungskosten.
Bei ihr 50% der Gesamtaufwendungen fuer der KiBeKo bzw dann 1/3 neben den 920 Euro Pauschbetrag abzugsfaehig oder?
Bei ihm? Kann man denn die KiBeKo nun in der ges. Feststellungserklaerung geltend machen? Also auch wieder 50% der Gesamtaufwendungen und davon 1/3?
MFG