Kinderbetreuungskosten bei Gewerblichen Einkuenfte

Hallo
angenommen ein Ehemann mit Einkuenften aus einer OHG also Gewerbebetrieb und eine Ehefrau, ganz normaler Arbeitslohn Anlage N.

Kinderbetreuungskosten.

Bei ihr 50% der Gesamtaufwendungen fuer der KiBeKo bzw dann 1/3 neben den 920 Euro Pauschbetrag abzugsfaehig oder?

Bei ihm? Kann man denn die KiBeKo nun in der ges. Feststellungserklaerung geltend machen? Also auch wieder 50% der Gesamtaufwendungen und davon 1/3?

MFG

Wenn man das so aufteilt muss sogar der Abzug als Sonderbetriebsausgaben erfolgen. Ein Ansatz nach Feststellung in der Einkommensteuererklärung ist nicht möglich. Auch wenn die Finanzämter da Ausnahmen zulassen.

Richtigerweise gehören die Kosten in die Feststellung.