Kuerzung Vorwegabzug durch Ehefrau

Hallo
noch eine Frage…
Ehemann ist Gesellschafter einer GmbH…Vorwegabzug wird auch von FA nicht gekuerzt. Jedoch wird der Vorwegabzug also die 6.136 Euro um 16% des Bruttoarbeitslohnes seiner Ehefrau gekuerzt was dann Bsp. weise 4000 Euro sind so dass nur ca. 2000 abzugsfaehig waeren.

Ist das jedoch richtig? Gibt es da Grundlagen das die 16% den Vorwegabzug nur bis zur Hohe von 3068 also wie bei Einzelveranlagung kuerzen duerfen?

MFG

Bei Zusammenveranlagung geht das nicht. Evtl. kann hier die getrennte Vlg. günstiger sein.

Es kann auch sein, dass in diesem Fall bereits Verfahren vor den Gerichten anhängen.

[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_3416…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_3416/sid_4758F5A6227EA320E0AF57525C9BE2FA/nsc_true/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/100,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)