Zinseinkünfte-Zinsabschlagsteuer

Hallo liebe Experten,

habe folgendes Problem:

Ein Steuerpflichtiger, ledig hat u.a. Zinseinkünfte, welche den Sparer-FB von 801 Euro übersteigen. Freistellungsauftrag wurde rechtzeitig gestellt. Von den Zinsen, die 801 Euro übersteigen, werden nach meinem Kenntnisstand 30% Zinsabschlagsteuer u. 5,5 % SolZ einbehalten und ans FA abgeführt.
Steuerplichtige hat noch Einkünfte gem § 19 EStG; er lieget mit seinem zu versteuernden Einkommen (ohne Einkünfte aus KapV) über dem Grundfreibetrag von 7664 Euro. Der Stpl. hat einen Durchschnitts- Steuersatz von 11,95% (ohne KapV). Bleiben 30 % Zinsabschlagsteuer für Zinsen über 801 Euro bestehen, auch wenn diese übersteigenden Zinsen nur 50 Euro betragen? Erfolgt eine Anpassung der Zinsabschlagsteuer?

Oder anders gefragt, Person X hat nur Einkünfte aus KapV i. H. v. 851 Euro. Muss er für die 50 Eur, 30 % Zinsabschlagsteuer zahlen, obwohl er in diesem Kaldenderjahr mit den 851 Eur unter dem Grundfreibetrag von 7664 liegt??

bedanke mich im voraus
vollmond

Hallo,

Steuerplichtige hat noch Einkünfte gem § 19 EStG; er lieget
mit seinem zu versteuernden Einkommen (ohne Einkünfte aus
KapV) über dem Grundfreibetrag von 7664 Euro. Der Stpl. hat
einen Durchschnitts- Steuersatz von 11,95% (ohne KapV).
Bleiben 30 % Zinsabschlagsteuer für Zinsen über 801 Euro
bestehen, auch wenn diese übersteigenden Zinsen nur 50 Euro
betragen? Erfolgt eine Anpassung der Zinsabschlagsteuer?

Oder anders gefragt, Person X hat nur Einkünfte aus KapV i. H.
v. 851 Euro. Muss er für die 50 Eur, 30 % Zinsabschlagsteuer
zahlen, obwohl er in diesem Kaldenderjahr mit den 851 Eur
unter dem Grundfreibetrag von 7664 liegt??

So ganz habe ich das nicht verstanden, aber mal grundsätzlich dazu.
Wenn der persönliche (Spitzen-)Steuersatz unter 30% liegt, aber Zinsabschlagsteuer einbehalten wurde, bekommt der Steuerpflichtige über die Einkommensteuererklärung das zu viel bezahlte Geld zurück. Liegt man darüber, muß man entsprechned nachzahlen. Zinseinkünfte über dem Freibetrag werden immer mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Ab 2009 kommt die Abgeltungssteuer, dann ist es anders.

Cu Rene

Hallo,

Fall 1. Nein, eine Anpassung der Abschläge erfolgt nicht.
Warum auch, würdest Du einen zinslosen Kredit ausschlagen.
Die zuviel einbehaltene Steuer kannst der fiktive Steuerzahler nur zurückholen.
Das bleibt auch mit der neuen Abgeltungssteuer so, bis unsere Politiker merken, dass hier noch was zu holen ist.
Lediglich nachzahlen bei einem höheren pers. Steuersatz entfällt.

Fall 2. Für so etwas gibt es eine NV-Bescheinigung.

cu