Hallo!
Angenommen, ein deutscher Staatsbürger zieht zum Studium nach Österreich, hat dort (also in Österreich) auch seinen Hauptwohnsitz angemeldet und möchte nun neben dem Studium arbeiten.
Würde der Student (genau wie in Deutschland) bloß den Sozialversicherungsausweis und eine Lohnsteuerkarte benötigen oder müsste er noch etwas anderes beantragen, da er ja deutscher Staatsbürger ist?
Woher würde er in dem Fall die Lohnsteuerkarte beziehen?
Danke für Antworten im Voraus.