Ist es richtig, daß trotz der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG auch Mieteinnahmen eines Privatmannes umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie eine bestimmte Höhe (die Rede war von 12.000 Euro) übersteigen?
Und gilt bereits die Vermietung einer vollmöblierten Wohnung über Zeiträume von 3-6 Monaten, und das über Jahre hinweg, als „gewerbliche Vermietung“ ähnlich wie die eines Hotelzimmers oder einer Suite??
Grüße und Dank
HilRo