Hallo
angenommen man vermietet ein Gebaeude an ein Geschaeft und auch Privat. Man hat auf die Ust Befreiung verzichtet.
Dann muss das Gebaeude aus irgend welchen Gruenden abgerissen werden und wird wieder neu aufgebaut. Wann beginnt der 10 Jahreszeitraum an dem man mit der Ust Befreiung gebunden ist?
Auch allgemein, ab Fertigstellung Gebaeude oder aber 1. Mieteinnahme oder ab Kaufvertrag??