15a UStG Gebaeude Abbruch Beginn 10-Jahresfrist?

Hallo
angenommen man vermietet ein Gebaeude an ein Geschaeft und auch Privat. Man hat auf die Ust Befreiung verzichtet.

Dann muss das Gebaeude aus irgend welchen Gruenden abgerissen werden und wird wieder neu aufgebaut. Wann beginnt der 10 Jahreszeitraum an dem man mit der Ust Befreiung gebunden ist?

Auch allgemein, ab Fertigstellung Gebaeude oder aber 1. Mieteinnahme oder ab Kaufvertrag??

§15a (1) S.1 : dort heißt es: „ab der erstmaligen Verwendung“, das heißt ab erstmaliger Vermietung. In den UStR 216 (1) bis (3) ist es noch ein wenig genauer beschrieben, kommt aber auf das gleiche raus.

Jörg