Büroarbeitsplatz in Mietwohnung

Hallo Forum,
welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um in einer Einkommenssteuererklärung die Nutzung von Wohnraum als Arbeitsplatz absetzen zu können? Das „Büro“ befindet sich in der Privatwohnung des Angestellten und umfasst einen Teil des Wohnzimmers.

Einkommenssteuererklärung die Nutzung von Wohnraum als
Arbeitsplatz absetzen zu können?

Da wird es beim AN schon an den Vorausetzungen scheitern, meines Wissens kann man das häusliche Arbeitszimmer seit 2007 gar nicht mehr absetzen.

Das „Büro“ befindet sich in der Privatwohnung des Angestellten
und umfasst einen Teil des Wohnzimmers.

Wenn es kein abgetrennter Raum ist, geht es gar nicht und ging auch früher nicht.