Unterhalt Kindesmutter während Elternzeit

Hallo,

folgende Konstellation:
Ein Paar lebt seit Januar 2007 zusammen in einem Haushalt (Hausbau wurde fertiggestellt).
Bereits im September 2006 wurde das erste Kind geboren, die Vaterschaft wurde anerkannt, Sorgerecht geteilt, e.t.c.
Die Mutter nimmt nach den Schutzfristen erst einmal bis Ende Mai 2007 Elternzeit und bekommt neben dem Erziehungsgeld (alte Regelung 2006 max. 450 EURO für ein Jahr bzw. 300 EURO für 2 Jahre) mit Zustimmung des Vaters das volle Kindergeld ausgezahlt.
Ab dem 01.06.2007 geht die Mutter wieder Vollzeit arbeiten.

Es sollte doch möglich sein, mit der Anlage U 640 EURO monatlich für den Zeitraum 01.01.2007-31.05.2007 als Unterhalt abzusetzten, korrekt?

Beim Ausfüllen der Anlage U ergeben sich noch einige Fragen.

  1. Nachgewiesen könnte Dauer der Elternzeit, Höhe des Erziehungsgeldes.
    Klassischer Unterhalt in Form einer regelmäßigen monatlich Rate wurde natürlich nicht gezahlt, da man zusammen wohnt und wirtschaftet. Akzepiert das Finanzamt wenn man in Zeile 7 der Anlage U 640 EURO einträgt?
  2. Muss in Zeile 17 mein Nettolohn angegeben werden (unterstützende Person)?
  3. Was ist eine Unterhaltsbescheinigung, brauche ich im vorliegenden Fall doch nicht (gesetzliche Unterhaltsverpflichtung)?
  4. Wird das Kindergeld und das Erziehungsgeld nach altem Recht als Einkünfte der unterstützten Person angerechnet und müssen in Zeile 50 angegeben werden?
  5. Da für das Kind Kindergeld gezahlt wird, muss dafür doch kein extra Unterhaltsformular ausgefüllt werden, da sowieso nichts anerkannt wird, richtig?

Hoffe auf Hilfe, Geld verschenke wäre ja schade.

Gruß
Marko

m. E. ist die anlage U hier nicht notwendig. es handelt sich vielmehr um normale außergewöhnliche belastungen, die auf seite 4 des mantelbogens zu begehren sind.