Hallo!
Meine frage: Kann man die Fahrten zur Arbeitstätte wirklich nur einmal täglich geltend machen?
Nehmen wir an ein Arbeitnehmer arbeitet 6 Tage die Woche und fährt zusätzlich zu diesen 6 Tagen noch aufgrund eines Notdienstes (Arzt) nachts ca. 2 mal wöchentlich in die Praxis. Kann er dann die Pendlerpauschale für diese Notdienste zusätzlich geltend machen?
Danke für Eure Hilfe!
Rob