Hallo alle zusammen!
Ich habe noch einmal eine Frage bezüglich der Pendlerpauschale.
Irgendwo habe ich gelesen, dass es zwei Arten von Einsprüchen gegen den Steuerbescheid bzw. den Abzug der Pendlerpauschale für die ersten 20 Km gibt, und zwar
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Einspruch, wo man dann, sollte das zugunsten der Pendler geregelt werden, eine Nachzahlung erhält und
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Einspruch, wo man sofort die Pauschale ausgezahlt bekommt, als wenn es die Grenze nicht geben würde und den Betrag für die ersten 20 Km, sollten das Gesetz gegen die Pendler geregelt werden, an das Finanzamt dann zurückzahlen muss.
Stimmt das? Wie würde man das anfangen, dass man das Geld sofort erstattet bekommt?
Vielen Dank für Eure Antworten bereits im Voraus!
MFG moenchen22
Wenn man seine Steuererklärung macht bekommt man einen Steuerbescheid in dem die ersten 20 Kilometer nicht berücksichtigt sind, macht man dann nichts dagegen gibt es 2 Möglichkeiten:
a) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunstern der Steuerpflichtigen --> Dann wird der Bescheid automatisch geändert und man bekommt noch die Restkohle
b) Das BVerfG entscheidet zuungunsten der Steuerpflichtigen, dann passiert nichts mehr.
gegen den Bescheid kann man aber Einspruch einlegen und die Aussetzung der Vollzierhung beantragen, dann bekommt man einen geänderten Bescheid und die Restkohle überwiesen, dann gibt es wieder 2 Möglichkeiten:
a) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunstern der Steuerpflichtigen --> Dann passiert nichts mehr
b) Das BVerfG entscheidet zuungunsten der Steuerpflichtigen --> Dann bekommt man automatisch einen korrigierten Bescheid und hat darauf hin eine Steuernachzahlung zu leisten.
Jörg