Hallo,
bis spätestens 28.02.08 muss der Arbeitgeber die elektron. Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt übermitteln.
Ehepaar - beide arbeiten.
Ehefrau hat Bescheinigung schon und möchte Steuererklärung machen, aber die elektr. Bescheinigung vom Mann fehlt noch.
Gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Bescheinigung aushändigen muss?? Gilt da auch die Frist wie zur Übermittlung ans Finanzamt?
Gruss Sid
Ich muss mal eine Lanze brechen für die Leute die Löhne abrechnen.
Da hat man um den Jahreswechsel und bis Ende Januar hinein sowieso mehr als genug Arbeit, und dann kommen auch noch die nervigen Arbeitnehmer, die meinen sie müssen ihre Steuererklärung unbedingt am 2. Januar beim Finanzamt einreichen.
Mir ist keine Frist bekannt, aber die nervigen Arbeitnehmer sind mir mehr als bekannt.
Grüße
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Hallo Steewee,
es gibt Leute, die eine Menge Geld vom FA zurück bekommen, da hängt oft noch mehr dran, wie z. B. Kredite tilgen.
Ich kann mich an Zeiten erinnern, da wurden die Abrechnungen ohne EDV gemacht u. die LSt-Karte mit Hand ausgefüllt u. die gab es Anfang Januar zurück … so viel zu nervigen Arbeitnehmern …
Klar. Weil die Finanzämter dann ja auch so schnell veranlagen können, wenn die halbe Bundesrepublik im Januar die Steuererklärung abgibt.
Und deshalb braucht man unbedingt die LSt-Bescheinigungen. Das aber diese erst spätestens am 28.02. übermittelt sein müssen (was auch sinnvoll ist), wissen viele nicht und nerven.
Ich hab nun mal meine Erfahrungen mit Arbeitnehmern. Es gibt Arbeitnehmer, die nicht mal wissen, bei welcher Bank sie ihr Konto haben. Und deshalb werde ich meine Meinung dazu auch nicht ändern.
Grüße
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Ach ja, kleiner Nachtrag. Wenn man sehr viel Einkommensteuer erstattet bekommt, dann muss man sich die Aussage gefallen lassen, dass man zu faul ist, einen LSt-Ermäßigungsantrag zu stellen (sich also einen Freibetrag auf der Karte eintragen zu lassen).
Aber die Zeit spart man sich lieber und verlangt dafür von den Lohn-Sachbearbeitern, dass sie sich gefälligst mal beeilen sollen.
Grüße
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Hallo Steewee und alle anderen,
vielen Dank erstmal für die Antworten.
Klar. Weil die Finanzämter dann ja auch so schnell veranlagen
können, wenn die halbe Bundesrepublik im Januar die
Steuererklärung abgibt.
Und deshalb braucht man unbedingt die LSt-Bescheinigungen. Das
aber diese erst spätestens am 28.02. übermittelt sein müssen
(was auch sinnvoll ist), wissen viele nicht und nerven.
Ich hab nun mal meine Erfahrungen mit Arbeitnehmern. Es gibt
Arbeitnehmer, die nicht mal wissen, bei welcher Bank sie ihr
Konto haben. Und deshalb werde ich meine Meinung dazu auch
nicht ändern.
nerven will hier keiner den Arbeitgeber noch das Finanzamt (solche Bemerkungen sind nicht sehr fein).
Und meine Frage hatte ja auch den Einstieg, dass die Daten erst bis spätestens 28.02. an das Finanzamt übermittelt werden müssen(ich weiß das).
Aber es gibt eben doch Unterschiede bei den Arbeitgebern: eben fixe und nicht so fixe.
Ein Unternehmen mit ca. 12.000 Arbeitnehmern ist in der Lage, die Bescheinigung am 15.02. an die Arbeitnehmer auszuhändigen. Ein Unternehmen mit ca. 100 Beschäftigten ist dazu bis heute nicht in der Lage. Merkste wat?
Gruss Sid