Hallo,
mich würde folgendes Interessieren, in dem Doppelbesteuerungsabkommen wird die Antwort nicht ganz klar.
Person A wohnt in Deutschland, hat einen schweizer Arbeitsvertrag und arbeitet in Italien ( ca. 7 Monate im Jahr) . In welchem Land muss das Einkommen versteuert werden?
Vielen Dank.
Grüße
Lara
. In welchem Land muss das Einkommen versteuert werden?
Immer da wo es erzielt wird.
Gibt es zwischen den Ländern in denen gearbeitet und anderseits gewohnt wird eine Doppelbesteuerungsabkommen braucht nicht nochmal versteuert werden, sonst schon.
hi
. In welchem Land muss das Einkommen versteuert werden?
Immer da wo es erzielt wird.
schön knackig formuliert, aber falsch
Hast du schon mal ein Doppelbesteuerungsabkommen gelesen?
Gibt es zwischen den Ländern in denen gearbeitet und
anderseits gewohnt wird eine Doppelbesteuerungsabkommen
braucht nicht nochmal versteuert werden, sonst schon.
und wo steht das?
Schöne Grüße
C.
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Arbeit in Italien
Hallo,
Person A wohnt in Deutschland,
also unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
hat einen schweizer
Arbeitsvertrag
steuerlich egal
und arbeitet in Italien ( ca. 7 Monate im Jahr)
dann ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien heranzuziehen
Der Lohn ist in Italien zu versteuern und in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, da die Tätigkeit dort mehr als 183 Tage beträgt. Die Versteuerung des Lohnes in Italien ist nachzuweisen, sonst ist er in Deutschland zu versteuern, siehe § 50 d Abs. 8 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50d.html
Schöne Grüße
C.
. In welchem Land muss das Einkommen versteuert werden?
Vielen Dank.
Grüße
Lara