Unterstützung Bedürftiger

Moin!

Angenommen, ein Mitglied einer eheähnlichen Gemeinschaft wäre im vergangenen Jahr vier Monate beschäftigt gewesen und hätte dabei monatliche Einkünfte von etwa € 900,- (Brutto) erzielt. Für den Rest des Jahres hätte diese Person ALG - sagen wir mal, in Höhe von € 500,- monatlich erhalten. Könnte das andere, besserverdienende Mitglied der Gemeinschaft in der Steuererklärung Unterstützung Bedürftiger geltend machen? Ergänzende Hartz-IV-Leistungen wären wg. des Einkommens des Besserverdienenden nicht gewährt worden.

In welcher Höhe wäre ein Betrag etwa anzunehmen, um den öffentliche Mittel gekürzt wurden?

Vielen Dank vorab!

Munter bleiben… TRICHTEX

Moin!

Derselbe Haushalt (eheähnliche Gemeinschaft) wie in der vorangegangenen Frage, nur nehmen wir diesmal an, es existiert ein volljähriges Kind der unterstützten Person, das sich in schulischer Ausbildung befindet. Deshalb wird Kindergeld bezogen. Würde sich durch die Volljährigkeit steuerlich etwas ändern oder ist nach wie vor alles mit dem Kindergeld abgegolten?

Vielen Dank vorab!

Munter bleiben… TRICHTEX