Moin!
Angenommen, ein Mitglied einer eheähnlichen Gemeinschaft wäre im vergangenen Jahr vier Monate beschäftigt gewesen und hätte dabei monatliche Einkünfte von etwa € 900,- (Brutto) erzielt. Für den Rest des Jahres hätte diese Person ALG - sagen wir mal, in Höhe von € 500,- monatlich erhalten. Könnte das andere, besserverdienende Mitglied der Gemeinschaft in der Steuererklärung Unterstützung Bedürftiger geltend machen? Ergänzende Hartz-IV-Leistungen wären wg. des Einkommens des Besserverdienenden nicht gewährt worden.
In welcher Höhe wäre ein Betrag etwa anzunehmen, um den öffentliche Mittel gekürzt wurden?
Vielen Dank vorab!
Munter bleiben… TRICHTEX