Hallo,
Mitarbeiter (MA), Herr A, möchte gerne eine akademische Weiterbildung besuchen. Dafür hat er Kontakt mit einer privaten FH aufgenommen.
Herr A ist Vollzeit berufstätig und möchte dies gern auch bleiben. Seine Weiterbildung möchte er ohne seinen Arbeitgeber dabei einzuspannen, beginnen. Grund könnte ein baldiger Wechsel sein.
Die Weiterbildung läuft ca. 12 Monate und kostet ~ 3.100 €uro.
Kann Herr A etwas und wenn ja, welchen Teil, beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen?
Als weitere Maßnahme könnte sich Herr A vorstellen, neben dem Job noch zu studieren - auch zeitgleich zur oben beschriebenen Maßnahme.
Das Studium geht über 3,5 Jahre und kostet 12.000 €uro.
In wie weite kann A das erst Studium beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen?
Herr A hat bisher noch kein anderes Studim (angefangen). Lediglich ein Schulabschluss und eine Berufsausbildung.
Danke & viele Grüße
olli