Bei der gelegentlichen Nutzung von Firmenfahrzeugen des AG durch den AN wird ja für jeden tatsächlich zurückgelegten KM dem AN ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,001% des innländischen Listenneupreises steuerlich angerechnet.
Gibt es bei dieser Regelung noch eiene Unterscheidung, ob das Fahrzeug inkl. Kraftstoff überlassen wird, oder ob dieser vom AN selbst gezahlt wird?
Bei der Konstellation 0,001%/km zuzüglich der Kraftstoffkosten ist dann ja meistens -mal einen steuersatz von ca. 30% vorausgesetzt- eine reguläre Miete sogar um eineiges günstiger.
Vielen Dank schon mal hier an das Forum!