Fahrt Zweitwohnsitz -> Arbeit, Umzug
Hi !
zur 1. Frage:
Die Fahrten an den Montagen können als Fahrten zur Arbeit angesetzt werden.
zur 2. Frage:
Kosten für Umzüge können dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Ein Indiz für eine steuerliche Veranlassung ist tatsächlich die Verkürzung (meist zeitlich und nicht auf Kilometer bezogen) des täglichen Weges zu Arbeit.
Verkürzt sich die Fahrtzeit zur und von der Arbeit um täglich mind. 40 Min (also pro Strecke um 20 Min) kann von einer beruflichen Veranlassung ausgegangen werden.
BARUL76
.
Können Fahrten zu einem Zweitwohnsitz, welcher von der
Arbeitsstelle weiter entfernt gelegen ist als der
Hauptwohnsitz, bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend
gemacht werden? Nehmen wir an, der Zweitwohnsitz würde nur am
freien Wochenende angefahren und der Rest der Woche der
Hauptwohnsitz.
Dies geht nicht, sh. Abs. 1 Satz 3 ff. Es mangelt am Lebensmittelpunkt, da es sich offenbar um eine Wochenendwohnung handelt.
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
Können Umzüge, die dazu dienen, den Fahrtweg zur Arbeitsstelle
zu verkürzen, abgesetzt werden? Der ersparte Weg sei ca. 20
km.
Die Fahrzeitersparnis muss nach BFH-Rechtsprechung mindestens eine Stunde betragen. Woher der barul76 hier die 40 Minuten nimmt, keine Ahnung, davon habe ich noch nichts gehört.
Fahrzeitersparnis bei doppeltem Haushalt
Hi Barul,
Hi Oerdiz,
da möchte ich auch mal kurz was nachfragen:
Verkürzt sich die Fahrtzeit zur und von der Arbeit um täglich
mind. 40 Min (also pro Strecke um 20 Min) kann von einer
beruflichen Veranlassung ausgegangen werden.
Das ist ggf. inklusive Berücksichtigung von Verkehrsverhältnissen? Wer z.B. über ein vielbefahrenes Kreuz muss, kann womöglich genau zu seinen Zeiten 30min pro Strecke sparen, obwohl er zu weniger befahrenen Zeiten problemlos unter der Zeit bleiben würde?
Danke
und viele Grüße
Frank