Frage zu Freistellungsaufträgen

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage zu Einkünften aus Kapitalvermögen.

Also erstens einmal: Braucht man ab nächstes Jahr überhaupt noch Freistellungsaufträge? Wegen der Abgeltungssteuer, meine ich.

Und zweitens: Man hat ja einen Freibetrag von irgendwas um EUR 800,- pro Jahr. Wenn man nun mehrere Konten bzw. Depots hat, wäre es dann nicht sinnvoll, den Freistellungsauftrag so auf die Konten mit dem geringsten Anteil an Zinseinnahmen zu verteilen, dass er für diese reicht?

Ich erkläre das mal an einem Beispiel, dann versteht man besser, was ich meine. Also, sagen wir, jemand hat drei Konten bei den Banken A, B und C, sowie zwei Depots bei den Discountbrokern D und E. Nun hat er bei Bank A jährliche Zinseinnahmen von EUR 100,-, bei Bank B EUR 4000,-, bei Bank C EUR 200,- sowie bei Discountbroker D Einnahmen von EUR 300,- und bei Discountbroker E von EUR 1000,-.

Würde es dann Sinn machen, Bank A, Bank C und Discountbroker B einen Freistellungsauftrag zu geben und den anderen nicht? Oder macht das keinen Unterschied, weil man sowieso alle Einkünfte irgendwie in der Anlage KAP angeben müsste, da die Summe EUR 800,- übersteigt?

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

Also erstens einmal: Braucht man ab nächstes Jahr überhaupt
noch Freistellungsaufträge? Wegen der Abgeltungssteuer, meine
ich.

Man braucht sie im Prinzip nie, aber sinnvoll sind/bleiben sie trotzdem, weil man sonst den Freibetrag erst mit der Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Oder macht das keinen Unterschied, weil man sowieso alle
Einkünfte irgendwie in der Anlage KAP angeben müsste, da die
Summe EUR 800,- übersteigt?

Unterschied besteht nur im Zinseszinseffekt, letztendlich ist es egal, wie man ihn verteilt, wenn man den Freibetrag überschreitet.
Mal angenommen man hat in einem Depot einen Schein, der jährlich am 10. Januar ausschüttet und im anderen einen, der am 20. Dezember ausschüttet, dann würde ich den Freistellungsauftrag dort wo die Ausschüttung im Januar fällig ist, weil man dann das ganze Jahr mit den Zinsen arbeiten kann.
Ab 2009 ist es dann „noch mehr egal“, sofern der persönliche Steuersatz über 25% liegt und man nichts mehr davon in der Steuererklärung angibt.

Cu Rene

Hallo René,

Also erstens einmal: Braucht man ab nächstes Jahr überhaupt
noch Freistellungsaufträge? Wegen der Abgeltungssteuer, meine
ich.

Man braucht sie im Prinzip nie, aber sinnvoll sind/bleiben sie
trotzdem, weil man sonst den Freibetrag erst mit der
Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Ach so, verstehe. Das heißt, man muss sowieso alle Konten in der Steuererklärung angeben und kann sich den Freistellungsauftrag sparen.

Dann wäre es im Prinzip ja am besten, allen Banken die Freistellungsaufträge zu entziehen, und nur einer Bank mit quartalsweiser Zinszahlung einen Freistellungsauftrag über den gesamten Betrag zu erteilen, um so die Steuererklärung zu vereinfachen, oder?

Ich meine, der Zinseszinseffekt auf eine hypothetische im Januar erfolgende Ausschüttung fällt viel weniger ins Gewicht als der Aufwand, den man sonst mit der Steuererklärung hat. (Zumindest ist das meine Meinung dazu.)

Jedenfalls danke für die schnelle Antwort. Jetzt sehe ich etwas klarer. Das ist schon ein Graus mit der Steuererklärung.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,
im letzten und in diesem Jahr muß man eh alles angeben, wenn man den Freibetrag überschreitet, daher bleibt die „Arbeit“ identisch.
Ab dem Steuerjahr 2009 macht es aber auf jeden Fall weniger Arbeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, weil man dann ja in der Steuererklärung nur noch etwas angeben wird, wenn man etwas zurückbekommt. Was man dann angeben muß, wird sich wohl noch zeigen. Vermutlich aber wie bisher „alles“.

Cu Rene