Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zu Einkünften aus Kapitalvermögen.
Also erstens einmal: Braucht man ab nächstes Jahr überhaupt noch Freistellungsaufträge? Wegen der Abgeltungssteuer, meine ich.
Und zweitens: Man hat ja einen Freibetrag von irgendwas um EUR 800,- pro Jahr. Wenn man nun mehrere Konten bzw. Depots hat, wäre es dann nicht sinnvoll, den Freistellungsauftrag so auf die Konten mit dem geringsten Anteil an Zinseinnahmen zu verteilen, dass er für diese reicht?
Ich erkläre das mal an einem Beispiel, dann versteht man besser, was ich meine. Also, sagen wir, jemand hat drei Konten bei den Banken A, B und C, sowie zwei Depots bei den Discountbrokern D und E. Nun hat er bei Bank A jährliche Zinseinnahmen von EUR 100,-, bei Bank B EUR 4000,-, bei Bank C EUR 200,- sowie bei Discountbroker D Einnahmen von EUR 300,- und bei Discountbroker E von EUR 1000,-.
Würde es dann Sinn machen, Bank A, Bank C und Discountbroker B einen Freistellungsauftrag zu geben und den anderen nicht? Oder macht das keinen Unterschied, weil man sowieso alle Einkünfte irgendwie in der Anlage KAP angeben müsste, da die Summe EUR 800,- übersteigt?
Schöne Grüße
Petra