Dezembergehalt im Januar als Sonderzahlung

Hallo liebe Helfer,

wenn ein Arbeitnehmer im Dezember eine neue Stelle antritt und der Arbeitgeber ihn nicht rechtzeitig für die normale Lohnabrechnung dem Steuerbüro meldet, kann das Steuerbüro dann verweigern, den Arbeitnehmer in das ‚alte‘ Jahr rückwirkend einzutragen?
Gibt es einen Stichtag, ab dem eine rückwirkende Veranlagung im alten Jahr nicht mehr möglich ist?

Bzw. hat man als Arbeitnehmer ein Recht darauf, in dem Monat (Jahr) versteuert zu werden, indem er gearbeitet hat? (bei verspäteter Lohnzahlung)

Vielen Dank!
jay

Hi,

wirklich sehr kniffelig, aber ich versuchs mal:

wenn ein Arbeitnehmer im Dezember eine neue Stelle antritt und
der Arbeitgeber ihn nicht rechtzeitig für die normale
Lohnabrechnung dem Steuerbüro meldet, kann das Steuerbüro dann
verweigern, den Arbeitnehmer in das ‚alte‘ Jahr rückwirkend
einzutragen?
Gibt es einen Stichtag, ab dem eine rückwirkende Veranlagung
im alten Jahr nicht mehr möglich ist?

Ich denke, bis zum 28.2. gehts noch, dann nicht mehr, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41c.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41b.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39c.html

Wie du selbst nachlesen kannst, ist das nicht so klar, denn es gibt die 10 Tagenfrist für die Lohnsteueranmeldung und den Abschluss des Lohnkontos am Jahresende, sowie die Meldung zum 28.2.

Ich würde empfehlen, die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle des für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamts anzurufen und dort zu fragen…

Ich hoffe, es hilft etwas.

Schöne Grüße
C.

Bzw. hat man als Arbeitnehmer ein Recht darauf, in dem Monat
(Jahr) versteuert zu werden, indem er gearbeitet hat? (bei
verspäteter Lohnzahlung)

Vielen Dank!
jay