Hallo,
angenommen, jemand ist Gesellschafter einer Gbr. Dieser Gesellschafter möchte jetzt aussteigen, und seine Anteile den übrigen Gesellschaftern überlassen. Als Auslösesumme wird Betrag X vereinbart.
Ist dieser Betrag X zu versteuern?
Vielen Dank für eure Hilfe,
uwe
Ja natürlich, er ist aber vermutlich nicht voll zu versteuern, weil die Buchwerte des übergebenen Betriebsvermögens gegengerechnet werden. Das ist ein sog. Veräusserungsgewinn gem. §16 EStG. Für diesen gibt es u.U. einen Freibetrag (45.000 oder weniger), auf jeden Fall wird der Veräusserungsgewinn über die sog. Fünftel-Regelung „vergünstigt“ besteuert (weitere Ermäßigung neben dem Freibetrag) unter Umständen greift auch noch eine weitere Tarifermäßigung. Detail zum Freibetrag siehe §16 (4) EStG, zu den Tarifermäßigungen §34 (1) und (3) EStG.
Jörg
Vielen Dank für die schnelle & detaillierte Antwort!