Angespartes Gehalt aufeinmal gezahlt - StErklärung

Frau XX habe während meherer Jahre auf einen Teil ihres Bruttogehalts verzichtet,
um sich ein freies Jahr (Sabbatjahr) anzusparen.

Jetzt sei sie aber Mitte 2007 unerwartet in vorzeitige Rente gegangen
und habe den Betrag ca. 20 k€ auf einmal ausgezahlt bekommen.
Ein saftiger Lohnsteuerabzug für den betroffenen Monat wäre die Folge.
Normales Monatsbrutto: irgendwo zwischen 2,5 und 2,9 k€.

Was würde man/frau nun in der Anlage N angeben?
Und vor allem wohin damit?
Muss so eine Zahlung bei „Einkünfte für mehrere Jahre“ eingegeben werden?
Zeile 16 passt nicht; das sind ja Versorgungsbezüge
*grübel*
Wie macht man/frau sowas gut und richtig?

Gruß JoKu

Hi,

Was würde man/frau nun in der Anlage N angeben?
Und vor allem wohin damit?
Muss so eine Zahlung bei „Einkünfte für mehrere Jahre“
eingegeben werden?

ja, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html

Zeile 16 passt nicht; das sind ja Versorgungsbezüge
*grübel*
Wie macht man/frau sowas gut und richtig?

Was ist denn auf der etin bescheinigt? Der Arbeitgeber sollte darüber sich schon den Kopf zerbrochen haben…

Schöne Grüße
C.

Hi,

Was würde man/frau nun in der Anlage N angeben?
Und vor allem wohin damit?
Muss so eine Zahlung bei „Einkünfte für mehrere Jahre“
eingegeben werden?

ja, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html

Zeile 16 passt nicht; das sind ja Versorgungsbezüge
*grübel*
Wie macht man/frau sowas gut und richtig?

Was ist denn auf der etin bescheinigt? Der Arbeitgeber sollte
darüber sich schon den Kopf zerbrochen haben…

Der AG habe ca. 6 k€ in Zeile 10 geschrieben und die zugehörigen Steuer/Soli/KiST in die drei nächsten Zeilen.

Schöne Grüße
JoKu

Hi,

deine Angaben sind noch nicht so ganz schlüssig:

erstes Posting

Jetzt sei sie aber Mitte 2007 unerwartet in vorzeitige Rente gegangen
und habe den Betrag ca. 20 k€ auf einmal ausgezahlt bekommen.
Ein saftiger Lohnsteuerabzug für den betroffenen Monat wäre die :Folge.
Normales Monatsbrutto: irgendwo zwischen 2,5 und 2,9 k€.

es ging also um 20 k€

Antwort jetzt:

Der AG habe ca. 6 k€ in Zeile 10 geschrieben und die
zugehörigen Steuer/Soli/KiST in die drei nächsten Zeilen.

§ 3 Nr. 9 EStG wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2006 gestrichen. Es handelt sich also um 2005 oder früher.

Die Zahlen sind wie in der etin aufgelistet in der Steuererklärung zu übernehmen. Es handelt sich um Lohn für mehrere Jahre. Ich möchte zu Bedenken geben, dass der Abzug eines Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei bereits erdientem Lohn nicht zulässig ist. Das ist ein „beliebter“ Fehler bei Arbeitgebern. Nichtsdestotrotz würde ich die Zahlen lt etin übernehmen und abwarten.

Schöne Grüße
C.

Hi,
deine Angaben sind noch nicht so ganz schlüssig:

a) Tut mir ja auch wirklich sorry und ist sonst nicht meine Art.
b) Die Infos kamen nur nach und nach bei mir an, und jetzt habe ich erst die beiden Lohnsteuerbescheinigungen mal gesehen.

Beispiele:
Lohnsteuerbescheinigung A) sei für die ersten paar Monate im Jahr und habe mal so ca. 25k€ Brutto in Zeile 3 mit Steuer/Soli/KiST in den drei nächsten Zeilen;
außerdem sei beispielsweise ca. 6k€ Brutto in Zeile 10 und mit Steuer/Soli/KiST 2,5k€/0,15k€/0,2k€ in den drei nächsten Zeilen.

Lohnsteuerbescheinigung B) sei für die letzten paar Monate im Jahr und habe ca. 10k€ Brutto in Zeile 3 und Steuer/Soli/KiST in den drei nächsten Zeilen.
Das seien dann aber Versorgungsbezüge.

Die Zahlen sind wie in der etin aufgelistet in der
Steuererklärung zu übernehmen. Es handelt sich um Lohn für
mehrere Jahre.

Ich denke jetzt mal, dass die Zeilen 3ff in den Lohnsteuerbescheinigungen zusammengerechnet und in Zeilen 6ff der Anlage N kommen,
und dass
die Zeilen 10ff aus Lohnsteuerbescheinigung B) in die Zeilen 16ff der Einkommensteuererklärung kommen.

Ich möchte zu Bedenken geben, dass der Abzug
eines Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei bereits erdientem
Lohn nicht zulässig ist. Das ist ein „beliebter“ Fehler bei
Arbeitgebern. Nichtsdestotrotz würde ich die Zahlen lt etin
übernehmen und abwarten.

Hmm, das verstehe ich jetzt nicht so genau, was Du damit meinst.
Ob das hier passiert ist?
Müssen dann Steuern nachgezahlt werden, oder gibt es wohl eher welche zurück?
Aber vielleicht wird es einfach mal in Anlage N eingetragen, und dann abwarten …

Schöne Grüße
Jochen

Lohn für mehrere Jahre
Hallo,

a) Tut mir ja auch wirklich sorry und ist sonst nicht meine
Art.

kein Problem, ich frag einfach hartnäckig nach

Lohnsteuerbescheinigung A) sei für die ersten paar Monate im
Jahr und habe mal so ca. 25k€ Brutto in Zeile 3 mit
Steuer/Soli/KiST in den drei nächsten Zeilen;
außerdem sei beispielsweise ca. 6k€ Brutto in Zeile 10 und mit
Steuer/Soli/KiST 2,5k€/0,15k€/0,2k€ in den drei nächsten
Zeilen.

dann sind das 6k€ als Lohn für mehrere Jahre. Dafür sind die Zeilen 17 - 19 vorgesehen.

Lohnsteuerbescheinigung B) sei für die letzten paar Monate im
Jahr und habe ca. 10k€ Brutto in Zeile 3 und Steuer/Soli/KiST
in den drei nächsten Zeilen.
Das seien dann aber Versorgungsbezüge.

Das sind aber nur dann Versorgungsbezüge, wenn dafür extra eine Zeile auf der etin mit dem gleichen Betrag nochmal ausgefüllt ist, also als Lohn und dann nochmals als Versorgungsbezug. Der Versorgungsbezug wird dann in Zeile 11 eingetragen (Anlage N). Ein Eintrag in Zeile 16 ist nur zulässig, wenn auf der etin genau dieses in einer separaten Zeile bestätigt ist, also Versorgungsbezüge für mehrere Jahre. Das wäre nur der Fall, wenn ein Versorgungsbezugsempfänger seine „Rente“ nicht laufend bekommen hätte und dies nachbezahlt wird. Davon gehe ich aber aufgrund des ursprünglich geschilderten Fall nicht aus.

Ich denke jetzt mal, dass die Zeilen 3ff in den
Lohnsteuerbescheinigungen zusammengerechnet und in Zeilen 6ff
der Anlage N kommen,

ja, Zahlen aus beiden Bescheinigungen zusammenzählen

und dass
die Zeilen 10ff aus Lohnsteuerbescheinigung B) in die Zeilen
16ff der Einkommensteuererklärung kommen.

nee, eher nicht, siehe oben

Ich möchte zu Bedenken geben, dass der Abzug
eines Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei bereits erdientem
Lohn nicht zulässig ist. Das ist ein „beliebter“ Fehler bei
Arbeitgebern. Nichtsdestotrotz würde ich die Zahlen lt etin
übernehmen und abwarten.

Hmm, das verstehe ich jetzt nicht so genau, was Du damit
meinst.

Wenn 25k€ ausbezahlt wurden (so der Ausgangsfall), aber nur 6k€ als Lohn für mehrere Jahre in der etin bestätigt wurden, dann haben wir eine Differenz. Da vermutete ich, dass es sich um den Abzug eines Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG gehandelt haben könnte. Ein derartiger Abzug ist aber nur für Abfindungen und nicht für schon erdienten Lohn zulässig.

Ob das hier passiert ist?
Müssen dann Steuern nachgezahlt werden, oder gibt es wohl eher
welche zurück?

ohne Freibetrag ergibt sich logischerweise eine höhere Steuerfestsetzung, wobei dann die Frage ist, ob diese der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber zu tragen hat.

Aber vielleicht wird es einfach mal in Anlage N eingetragen,
und dann abwarten …

das habe ich ja schon angeregt

Schöne Grüße
C.

Lohnsteuerbescheinigung B) sei für die letzten paar Monate im
Jahr und habe ca. 10k€ Brutto in Zeile 3 und Steuer/Soli/KiST
in den drei nächsten Zeilen.
Das seien dann aber Versorgungsbezüge.

Das sind aber nur dann Versorgungsbezüge, wenn dafür extra
eine Zeile auf der etin mit dem gleichen Betrag nochmal
ausgefüllt ist, also als Lohn und dann nochmals als
Versorgungsbezug.

Ja, ist so. Bin solche Einträge bereits von Mutter und Schwiegermutter „gewöhnt“.

…Ein Eintrag in Zeile 16 ist nur zulässig, …
Davon gehe ich aber aufgrund des
ursprünglich geschilderten Fall nicht aus.

Stimmt, ist nicht der Fall.

Ich denke jetzt mal, dass die Zeilen 3ff in den
Lohnsteuerbescheinigungen zusammengerechnet und in Zeilen 6ff
der Anlage N kommen,

ja, Zahlen aus beiden Bescheinigungen zusammenzählen

und dass
die Zeilen 10ff aus Lohnsteuerbescheinigung B) in die Zeilen
16ff der Einkommensteuererklärung kommen.

nee, eher nicht, siehe oben

Hatte mich verguckt oder vertippt.
Gemeint war:
die Zeilen 10ff aus Lohnsteuerbescheinigung B) in die Zeilen
17ff der Anlage N

Jetzt danke ich Dir erst mal ganz herzlich für Deine Antworten!!!
Und leite das KnowHow mal an die Interessierten weiter.

LG
Jochen