ich hättemal eine Frage bezüglich der Anmietung eines Ladenlokals.
Der Vermieter würde einen MV mit Miete zzgl. MWSt. abschließen wollen. Jedoch wäre der Mieter, ein Second-Händler, noch nicht in dem Umfang tätig, das er Vorsteuerabzugsbereichtigt wäre. Scheinbar habe jedoch der VM beim letzten Umbau des Ladenlokals optiert, der Vormieter war auch Vorsteuerabzugsberechtigt. Der VM würde doch, wenn er an den Kleingewerbetreibenden vermietet seine Vorteile beim Umbau durch die Optierung verlieren ? oder sehe ich das falsch ?
Der Second-Händler könnte ja zur MWSt. Pflicht optieren und sich dann die MWSt. beim FA zurückholen, aber wie siehts mit der Vorsteueranmeldung aus ? Wie funktioniert das denn dann ?
Was für Folgen kämen auf den VM zu, wenn der Second-Händler den Betrag incl. MWSt. einfach zahlt und trotzdem Kleingewerbler bleibt ?
Der VM würde doch, wenn er an den
Kleingewerbetreibenden vermietet seine Vorteile beim Umbau
durch die Optierung verlieren ? oder sehe ich das falsch ?
Sehe ich nicht so.
Der VM schreibt doch weiterhin den selben Preis plus dieselbe MwSt. wie bisher auf seine Rechnung.
Woher der Mieter das Geld nimmt, ob aus Gewerbe, Kleingewerbe oder vom Privatkonto ist für den VM egal.
Der Second-Händler könnte ja zur MWSt. Pflicht optieren und
sich dann die MWSt. beim FA zurückholen,
Ja, der Mieter kann (wenn Unternehmer) zur MWSt. Pflicht optieren - Ist dann >= 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden
aber wie siehts mit
der Vorsteueranmeldung aus ? Wie funktioniert das denn dann ?
Ist im Abschnitte „Buchhaltung“ und „Umsatzsteuer“ den in http://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#buchhaltung beschrieben.
Je nach Umsatz setzt das FA entsprechende Zeiträume für die UStVA fest (Monat, Vierteljahr, Jahr)
Was für Folgen kämen auf den VM zu, wenn der Second-Händler
den Betrag incl. MWSt. einfach zahlt und trotzdem
Kleingewerbler bleibt ?