Hallo zusammen,
folgendes Szenario: Eine Person wird aus beruflichen Gründen für längere Zeit ins Ausland berufen (>28 Tage) und erhält dort u.a. auch Zuschüsse für eine Wohnung (z.B. in Form von Hotelkostenerstattung), die über die in DE ansässige Firma ausbezahlt werden. Steuerlich ist die Person noch in vollem Umfang in Deutschland gemeldet, sprich deutsches Gehalt, Lohnsteuer, Krankenversicherung etc.
Welche Art von (Haupt)Wohnsitz muss in Deutschland vorliegen, damit die Person die von seiner Firma ausbezahlten Wohn-Zuschüsse im Ausland nicht als geldwerten Vorteil versteuern muss?
Ist zwingend eine eigene Wohnung nötig?
Ist es beispielsweise ausreichend, bei den Eltern ein Zimmer zu beziehen?
Muss dafür ein Mietvertrag abgeschlossen werden?
Ist dabei ein separater Eingang nötig?
Welche Nachweise müssen unter Umständen beim Finanzamt vorgelegt werden (Mietvertrag? Überweisungsausdrucke?)?
Vielen Dank für Eure Antworten
Phil