angenommen ein Arbeitnehmer unterhält einen Zweitwohnsitz im Sinne einer
doppelten Haushaltsführung. Nun möchte er gerne seine Familie wenigstens am
Wochenende sehen und fährt daher jedes Wochenende 200 km hin zu und 200 km
zurück von seinem Familienwohnsitz.
Wie ist kann diese Streck steuerlich geltend gemacht werden? Leidiglich
als „Entfernungskilometer“ ala Pendlerpauschale (also nur 200 km mal 0,30 EUR)
oder die komplette gefahrene Strecke (400 km mal 0,30 EUR)?
bei der doppelten haushaltsführung sind die wöchentl. familienheimfahrten entsprechend der entfernungspauschale zu ermitteln. nach dienstreisegrundsätzen sind nur die allererste u. allerletzte fahrt zu berechnen.
Dafür zählen aber die vollen Entfernungskilometer, bei der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten wird keine Kürzung um die ersten 20 km vorgenommen.
Dafür zählen aber die vollen Entfernungskilometer, bei der
Entfernungspauschale für Familienheimfahrten wird keine
Kürzung um die ersten 20 km vorgenommen.
Dennoch führt das zu der gar nicht lustigen Situation, dass ein Arbeitnehmer mit doppeltem Haushalt beispielsweise in Hamburg und Heimatort Leuven bei Brüssel erheblich günstiger gestellt ist, als ein Arbeitnehmer mit doppeltem Haushalt in Köln und Heimatort Leuven bei Brüssel.
Ersterer kann für ca. 100,- EUR/WE das Flugzeug nutzen und darf diese Kosten (da Flugzeuge von der Pauschale ausgenommen sind) komplett geltend machen, der Kölner Kollege hingegen müsste für den (zugegeben auch komplett unsinnigen) Flug knappe 600,- EUR hinlegen. Er fährt daher Bahn, muss aber dank der genialen Fahrplanumstellung der deutschen Bahn im Herbst 2006 auf den Thalys ausweichen (in dem natürlich die tolle Bahncard First nicht gilt) und zahlt pro WE 110,- EUR, darf darauf aber nur die Pauschale anwenden.
Das deutsche Steurrecht ist schon eine besondere Angelegenheit.
mit Problemen dergestalt sollten Sie sich an den für Sie
zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden.
Nein. Zunächst einmal handelt es sich selbstverstänldich um einen rein fiktiven Fall. Außerdem fragt man sich viel eher, ob man seine paar Kröten nicht auch finanzamtsicher in Liechtenstein parken könnte. Bundestagsabgeordnete haben offensichtlich weder die Gelegenheit noch den Willen, am geltenden Steuerrecht etwas zu ändern. Was aus ihnen wird, wenn sie es dennoch versuchen, kann man am Beispiel Friedrich Merz oder Paul Kirchhof sehen.
im forum sollte man eher für die Beantwortung der gestellten
Fragen bedanken.
Wer ohne Anrede und Gruß daherkommt, legt in der Regel nicht viel Wert auf solche Formalitäten.
Außerdem fragt man sich viel eher,
ob man seine paar Kröten nicht auch finanzamtsicher in
Liechtenstein parken könnte.
Dann haben Sie zumindest den Vorteil der niedrigen Strafe. Mehr als Bewährung erhalten Steuerhinterzieher in Deutschland nämlich meist nicht. Die großen Ausnahmen waren z. B. Peter Graf, der allein 10 Mill. Steuern unterschlagen hat, weil er Einkünfte von 30 Mill. „vergessen“ hatte anzugeben.